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Recht

Dement? – Das kann nur ein Fachmann beurteilen

Ein Notar kann sich nicht auf seinen persönlichen Eindruck hinsichtlich der Geschäftsfähigkeit eines Demenzkranken verlassen, urteilte jetzt ein Gericht.

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HAMM. Alte Menschen, die wegen einer fortgeschrittenen Demenz die Tragweite ihrer Erklärungen nicht mehr einschätzen können, können auch in Gegenwart eines Notars kein wirksames Testament mehr erklären. Maßgeblich für die Einschätzung der geistigen Fähigkeiten ist überwiegend das Urteil von Ärzten und anderen Fachleuten, betonte kürzlich das Oberlandesgericht Hamm.

Laien – und dazu zählen in diesem Fall auch Notare – könnten die Geschäftsfähigkeit bei Demenzerkrankten oft nicht richtig beurteilen.

Im entschiedenen Fall geht es um den Nachlass einer 2013 im Alter von 92 Jahren verstorbenen Frau. Wegen ihrer fortschreitenden Alzheimer-Demenz war sie 2004 in ein Pflegeheim gezogen. Gleichzeitig berief das Betreuungsgericht ihre beiden Söhne zu Betreuern in Vermögensangelegenheiten.

Als 2007 einer der beiden Söhne starb, wurde der andere zum alleinigen Betreuer für seine Mutter bestellt. Kurz darauf ging sie zum Notar und setzte dort ein Testament auf. Danach sollte ihr noch lebender Sohn, gleichzeitig ihr Betreuer, Alleinerbe sein. Diesem schenkte sie 2008 zudem bereits 160.000 Euro.

Streit um Haus als Grundlange

Nach dem Tod der Frau ließ ihr noch lebender Sohn ein zum Nachlass gehörendes Mehrfamilienhaus in Unna auf sich umschreiben. Damit war jedoch die Adoptivtochter des verstorbenen Sohnes nicht einverstanden.

Sie klagte: Das Testament und auch die Schenkung seien unwirksam. Der noch lebende Sohn wehrte sich mit dem Argument, die Geschäftsunfähigkeit der Frau sei erst 2010 festgestellt worden.

Das Oberlandesgericht gab nun jedoch der Adoptiv-Enkelin recht. Die Frau sei auch 2007 und 2008 bereits "testier- und geschäftsunfähig gewesen". Zur Begründung verwiesen die Richter auf die Einschätzung von Experten. So habe ein erster Gutachter bereits 2006 einen "die freie Willensbildung ausschließenden Zustand der Geistestätigkeit " festgestellt. Ä

hnlich hätten sich auch Ärzte anlässlich eines Klinikaufenthalts bereits 2003 und 2004 geäußert. Dass ein Rechtsanwalt und die beiden beurkundenden Notare erklärten, ihnen sei die Demenz nicht aufgefallen, habe demgegenüber weniger Gewicht.

Denn hier sei zu berücksichtigen, "dass Demenzerkrankte auch im fortgeschrittenen Stadium für einen Laien noch geistig klar und orientiert wirken und eine nach außen intakte Fassade aufweisen können", heißt es in dem bereits rechtskräftigen Urteil. (mwo)

Oberlandesgericht Hamm

Az.: 10 U 76/16

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