Der Standpunkt

Der Weg in den Online-Konsens

Der Appell des Ärztetages war eindeutig: Die Politiker sollen das Projekt E-Card aufgeben. Doch der Aufruf wird ins Leere laufen, ist sich Hauke Gerlof sicher. Er appelliert stattdessen an die Ärzte, denn er meint: Eine Blockade hilft niemandem.

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Der Autor ist stellv. Chefredakteur und Ressortleiter Wirtschaft der "Ärzte Zeitung". Schreiben Sie ihm: hauke.gerlof@ springer.com

Kein Arzt wird in Zukunft mehr um eine Kommunikation per Datenleitung herumkommen - ob mit Kolleginnen und Kollegen in Klinik oder Praxis oder mit Patienten. Das ist inzwischen weitgehend Konsens.

Selbst die starke Gruppe der Gegner der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) beim Ärztetag hat nicht mehr der guten, alten Offline-Zeit das Wort geredet. Sie hat in ihrem Antrag vielmehr ein alternatives Szenario einer sicheren Online-Kommunikation zwischen Ärzten und mit Patienten aufgebaut, in dem die Krankenkassen weitgehend aus dem Spiel wären.

Noch immer stößt es vielen Ärzten sauer auf, dass die erste Online-Funktion der neuen Karte die Stammdatenverwaltung der Versicherten für die Kassen sein soll.

Den Ärzten geht es in erster Linie um Anwendungen, die das Arzt-Patienten-Verhältnis stärken helfen, die die Arzneitherapie-Sicherheit verbessern oder einen reibungslosen Datenaustausch mit Kollegen erlauben - von dem dann auch wiederum die Patienten profitieren würden.

Dass dies mit der neuen Karte immer noch nicht möglich ist, dürfte letztlich der Hauptgrund dafür sein, dass nicht der Vorstandsantrag zur Karte in Nürnberg durchgegangen ist, sondern der Antrag der Opposition - ein Appell an die Politik, das Projekt der Karte aufzugeben.

Doch macht die Bundesregierung keine Anstalten, gerade jetzt, da die eGK bereits millionenfach an die Versicherten gegangen ist und weiterhin verteilt wird, einen Kurswechsel vorzunehmen. Insofern wird dieser Appell des Ärztetags ins Leere laufen.

Immerhin haben die Körperschaften der Ärzte in der Betriebsgesellschaft gematik schon einiges an ärztlichen Interessen eingebracht. Projekte wie die Notfalldaten auf der Karte sind in der Pipeline - ob der Karteneinsatz dafür effizient sein wird, wird sich in Tests noch zeigen müssen.

Wichtig ist, dass die Ärzte sich weiter konstruktiv einbringen und dafür sorgen, dass praxistaugliche und datenschutzgerechte Lösungen gefunden werden.

Alles, was dem Praxistest nicht standhält, wird von Ärzten und von Patienten ohnehin gnadenlos abgewählt werden. Eine Blockade hilft daher letztlich niemandem.

Lesen Sie dazu auch: E-Card: Ein Beschluss, zwei Bewertungen E-Card: BÄK in der Zwickmühle Ärztetag beschließt: E-Card ist gescheitert

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Kommentare
Dr. Klaus Günterberg 01.06.201213:53 Uhr

ES GEHT NICHT UM ANWENDUNGEN; ES GEHT UM DIE GRUNDLAGEN ÄRZTLICHEN HANDELN

Nein, Herr Gerlof, es geht nicht um Anwendungen, die für Arzt und/oder Patient vorteile bringen - die wird jeder Arzt unterstützen, es geht vielmehr um die ärztliche Schweigepflicht. Zitat aus einem Urteil des BVerfG (Az. 2 BvR 1349/05 v. 6.6.2006):
„.... Vielmehr verdient ganz allgemein der Wille des Einzelnen Achtung, so höchstpersönliche Dinge wie die Beurteilung seines Gesundheitszustandes durch einen Arzt vor fremden Einblick zu bewahren. Wer sich in ärztliche Behandlung begibt, muss und darf erwarten, dass alles, was der Arzt im Rahmen seiner Berufsausübung über seine gesundheitliche Verfassung erfährt, geheim bleibt und nicht zur Kenntnis Unberufener gelangt. Nur so kann zwischen Arzt und Patient jenes Vertrauen entstehen, das zu den Grundvoraussetzungen ärztlichen Wirkens zählt. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt daher grundsätzlich vor der Erhebung und Weitergabe von Befunden über den Gesundheitszustand, die seelische Verfassung und den Charakter. ...“

Es geht immer nur und immer wieder um die ärztliche Schweigepflicht. Zu dieser Problematik, insbesondere zur Gefahr der sog. "Innentäter" finden Sie Einzelheiten auf meiner Homepage unter www.dr-guenterberg.de/Publikationen. Lesen Sie dort vor allem "Eine Kritik", "vernetztes Geheimnis" und "Der Notfalldatensatz ...".
Kein mutmaßlicher oder tatsächlicher wirtschaftlicher Nutzen rechtfertigt es, die ärztliche Schweigepflicht, Grundlage ärztlicher Tätigkeit, zu gefährden!

Dr.Klaus Günterberg
Gynäkologe. Berlin

Dr. Karlheinz Bayer 01.06.201211:36 Uhr

Online-Konsens ja, aber wozu braucht man dazu die E-Card?

Sehr geehrter Herr Hauke,

Ihr Kommentar ist wohltuend richtig!
Es tun manche immer wieder so, als sei die E-Card ein Segen, und sie behaupten, das sei sowohl für die Kommunikation als auch für die Notfallbetreuung so. Sie tun ferner so, als sei die Entwicklung längst in diese Richtung gelaufen und alle Gegenargumente seinen antiquiert.

Das ist alles falsch.

Und handelt sich vielmehr um vorgeschobenee Argumente, um von der tatsächlichen Verwendung der E-Card abzulenken.
Es ist historisch belegt, daß die E-Card auf dem G-8-Treffen in Genua "geboren" wurde. Sie war kein Kind eines Gesundheitsministers oder einer Ärztekammer, sondern eine Idee zwischen dem damaligen Wirtschaftsminister und dem damaligen Innenminister, ausgelöst vom Wehklagen der IT-Industrie und unter dem Eindruck des Bush-Geredes von der Achse des Bösen. Wenn Sie so wollen eine win-win-Situation unter Ministern.
Sie erinnern sich.

Kommunizieren kann man in der Medizin schon längst via Internet, sogar nach dem alten Fax und hervorragend auch ohne synchronisationsbedürftige Systeme.
Im Gegenteil, jede synchrone Plattform ist langsamer als eine adaptierte, sie erleichtert darüber hinaus das Ausspionieren sensibler Daten und verhindert damit sogar den sicheren Transport, den es - ich wiederhole mich - längst mit besseren Technologien gibt. Was das Ausspionieren anbetrifft, war das ja die erklärte Absicht zumindest des Ministers für Inneres, nur daß er das Tranparenz nennen wollte.

Es steht der eigentliche Zweck der E-Card schon im ersten Satz 1 des § 291a SGB V, wo es heißt, sie diene der " ... Verbesserung ... der Transparenz der Behandlung" und wem nicht klar ist, was "Verbesserung der Transparenz" heißt, das steht in den Absätzen (2) und (3) der Begriff der "... einrichtungsübergreidenden Dokumentation..".
Es steht weiter da, es gehe über Daten, u.a. von "in Anspruch genommene Leistungen und deren vorläufige Kosten".
Hoppla!
Es geht nicht allein um das Erheben, sondern auch das "Verarbeiten und Nutzen" dieser Daten, und zwar nicht nur durch Ärzte, sondern auch durch "Pharmazieingenieure" und "berufsmäßige Gehilfen ... soweit dies im Rahmen der von ihnen zulässigerweise zu erledigenden Tätigkeiten erforderlich ist" - im Sinne der transparenz sollte man diesen Satz eindeutschen.

Wie verarbeitet man Daten und wie nutzt man sie, steht allerdings nicht im § 291a, und hier hapert es eindeutig an Transparenz.

Wenn es ums Speichern und Weitergeben von Daten geht, gibt es längst sicherere und modernere Techniken, vom USB-Stick bis zu den Clouds.
Mit diesen habe ich zudem die Kontrolle über Art und Umfang der Daten, die weitergegeben werden.
Ich habe auch eine Kontrollmöglichkeit, was die "Verarbeitung und Nutzung" der Daten angeht.
Ganz anders ist das bei der E-Card, die für sich betrachtet ein antikes Speichermedium darstellt, die aber ein Schlüssel ist zum unkontrollierten Zugang auf zentrale und dezentrale Festplatten.

Wenn schon Transpanenz, dann nicht nur in dem Sinn, daß die Patientendaten transparent werden, sondern nur und ausschließlich Transparenz darüber, wer was mit diesen Daten anstellen kann.

In einem stimme ich Ihnen allerdings nicht zu. Der Appell aus dem Ärztetag, der kein Appell, sondern ein vernichtendes Urteil ist, geht nicht spurlos an der Welt da draußen vorbei.
Wir brauchen die E-Card-Technologie nicht, und deswegen werden wir sie auch nicht nutzen. Etwas erinnert mich die Sache an die Telefonzellen, die immer noch in unseren Straßen herumstehen. Seit es Handies gibt, braucht niemand zum Boykott der Telefonzellen aufrufen. Ebenso wie sich mechanische Schreibmaschinen überflüssig gemachtb haben, seitdem es WORD gibt und Schallplatten nach der Erfindung von MP3-Dateien nur noch etwas für Freaks sind. Ich denke, die Bundesregierung wird es sich überlegen, ob sie weiterhin zig Millionen in ein System stecken will, das den Datenaustausch eher hemmt als förde

Dr. Uwe Lorenz 01.06.201208:16 Uhr

Online Konsens?

Sehr geehrter Herr Gerlof,
natürlich wird auch in der Medizin eine entsprechende online Anbindung kommen. Es ist aus der heutigen ärztlichen Sicht aber eben nicht der wichtigste Schritt, das WICHTIGSTE in einer Praxis.

Die Praxen kämpfen mit dem täglichen Patientenaufkommen, den sich permanent verändernden Regularien, den Ängsten in Regressen zu geraten, der Wirtschaftlichkeit in den Praxen.
Es ist bereits jetzt so, dass die Kosten für die EDV in einer normalen Praxis ein Kostenfaktor darstellt. Hinzu kommt ein relativ großes technisches "Unwissen" unter den doch meist bereits betagten Kolleginnen und Kollegen, ohne hier irgend jemanden beleidigen zu wollen.
Das ist die Realität in deutschen Arztpraxen. Das wissen die Hersteller der Praxisverwaltungssysteme genau. Aber bitte schön, schauen Sie sich deren Geschäftsmodelle an. Man könnte dies auch kurz zusammenfassen mit den Worten: "Aus deutschen Arztpraxen ist noch viel mehr rauszuholen!"

Wenn es irgendwann einen Online Konsens geben sollte, dann mit einer Generation von Ärzten, die einen Computer zum Leben braucht, den nicht nur ein- und ausschalten kann, sondern auch in der Lage sein sollte Störungen selbst zu beseitigen, einen neuen Rechner mal in eine Domain zu bekommen, einen Drucker einzurichten etc. - Doch das lernt man nicht im Studium der Medizin.

Hinzu kommt die relative Ernüchterung, dass jede Datensammlung Begehrlichkeiten weckt und ein Fremdzugriff und Missbrauch, auch bei noch so guten Gesetzen etc. nicht auszuschließen ist.

Zuoft haben wir erlebt, das das, was die Politik heute sagt und verspricht, nach einem Regierungswechsel keinen Pfifferling mehr Wert ist.

Zuoft erleben wir im täglichen Geschäft, dass die Kassen unter dem Deckmantel der Verpflichtung zur Mitarbeit, die Patienten nötigen um an deren Daten zu kommen. Es ist wirklich eine Schande, wie Datenschutz in Deutschland bei Krankenkassen verstanden wird.

Die Daten die in deutschen Arztpraxen von Patienten dem Arzt anvertraut werden, müssen auch in Zukunft vertraulich bleiben.

Genau dieses Vertrauen wurde durch die Politik und die Krankenkassen nachhaltig zerstört.

Wenn ich zur Online Anbindung verpflichtet werden sollte, weil ich sonst nicht mehr GKV Versicherte behandeln dürfte, würde ich mich wohl diesem Diktat unterordnen, aber keine vertraulichen Daten einstellen.

Inwieweit dann der Sinn dieser Datensammlung noch erfüllt wäre, darüber kann ja dann die Krankenkasse und die Politik mal nachdenken.


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