Der richtige Policenmix lässt Urlauber relaxen

Sommerzeit - Ferienzeit: Vor allem vor einer Auslandsreise sollten Reisende vorsorglich ihren Versicherungsschutz checken. Die Kurzpolicen sind dabei nicht immer so sinnvoll wie der relativ günstige Ganzjahresschutz.

Von Wolfgang Büser Veröffentlicht:
Endlich ab in den Urlaub: Im Gepäck sollten auch sinnvolle Versicherungen für alle Eventualitäten sein.

Endlich ab in den Urlaub: Im Gepäck sollten auch sinnvolle Versicherungen für alle Eventualitäten sein.

© Kzenon / fotolia.com

NEU-ISENBURG. Wer in Urlaub fährt, der möchte rundum abgesichert sein. Schlimm, wenn die schönsten Wochen des Jahres durch finanzielle Belastungen gestört würden. Da wird schnell noch ein Versicherungs-Check gemacht. Doch es gibt Risiken, die besser generell, nicht nur im Urlaub, abgedeckt sind.

Auslandsreise-Krankenversicherung: Diese Versicherung sollte unbedingt abgeschlossen werden. Sie ergänzt den gesetzlichen Krankenversicherungsschutz für etwa einen "Zehner" (für Familien einen "Zwanziger") im Jahr. Sie empfiehlt sich meist auch für die privat Krankenversicherten (wegen der Schonung ihres "Schadenfreiheitsrabattes" in der Hauptversicherung). Solche Versicherungen finanzieren meistens auch den medizinisch notwendigen Rücktransport, für den die gesetzlichen Krankenkassen nicht eintreten dürfen. Zur Sicherheit sollte man vorher genau nachfragen!

Autoschutzbrief: Eine solche Absicherung ist nicht unbedingt erforderlich, schont aber die Nerven der Urlauber. Denn es werden nicht nur Kosten für Pannen- und Unfallhilfe, Bergung, Abschleppen, Weiter- und Rückfahrt und Übernachtung übernommen. Im Falle eines Falles übernimmt die Assekurranz auch die Rechnungen eines Rechtsbeistand oder ein Notfalldarlehen, wenn der Urlauber bestohlen wurde.

Haftpflichtversicherung: Ersatzansprüche in Millionenhöhe drohen immer dann, wenn einem anderen schuldhaft ein Schaden zugefügt wurde. Und "Gelegenheiten" dazu gibt es nicht nur im Urlaub. Die private Haftpflichtversicherung schützt aber auch in den Ferien - niemand sollte "ohne" sein - ob im oder außerhalb des Urlaubs.

Kurzkasko: Zwar gilt die Kfz-Haftpflichtversicherung auch im europäischen Ausland. Doch lassen sich Haftpflichtansprüche außerhalb Deutschlands oft nur mühsam durchsetzen. Zumal mit geringeren Versicherungssummen gerechnet werden muss als hierzulande. Eine Kasko-Kurzpolice kann solcher Unbill vorbeugen - falls nicht ohnehin eine Vollkaskoversicherung besteht. Sie ersetzt Unfallschäden am eigenen Fahrzeug - egal, wer sie verursacht hat.

Rechtsschutzversicherung: Wer nicht ohnehin eine Rechtsschutzversicherung hat, der hält sie nicht für wichtig, geht also davon aus, im Streitfall selbst klar zu kommen (beziehungsweise den Rechtsanwalt finanzieren zu können). Das gilt dann aber auch für den Urlaub - es sei denn, wegen der schwierigen Rechtsverfolgung im Ausland würde eine Kurzpolice für sinnvoll gehalten.

Reisegepäckversicherung: Der Abschluss dieser Versicherung ist Geschmacksache - vor allem wegen der vielen Leistungsausschlüsse.

Reiserücktrittskosten-Versicherung: Insbesondere wenn eine teure Reise gebucht wurde und eine Stornierung kurz vor Reisebeginn (etwa wegen schwerer Krankheit oder eines Sterbefalles in der Familie) teuer zu stehen kommen würde, kann sich diese Versicherung lohnen. Sie hilft allerdings nicht, wenn während des Urlaubs ein wichtiger Grund zur vorzeitigen Beendigung der Reise führt. Hierfür würde nur die Reiseabbruchkostenversicherung eintreten.

Unfallversicherung: Die gesetzliche Unfallversicherung "ruht" während des Urlaubs. Der Grund: Sie kommt nur für Arbeitsunfälle auf. Eine private Unfallversicherung nur für die Ferien abzuschließen, ist wenig sinnvoll, weil zu teuer und meistens auch nur zu geringen Versicherungssummen zu erhalten. Außerdem: Unfallrisiken bestehen das ganze Jahr über. Die private Unfallversicherung gehört deshalb bei vielen Bundesbürgern zum "Pflichtpaket" - vor allem in jungen Jahren und speziell dann, wenn eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht abgeschlossen werden kann - etwa aus gesundheitlichen Gründen.

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