Kommentar
Des einen Freud, des anderen Leid
Ärzte in Kooperationen dürfen sich freuen. Sie erhalten auch im nächsten Quartal noch den Kooperations-Zuschlag auf ihr Regelleistungsvolumen (RLV). Bei fachgleichen Berufsausübungsgemeinschaften macht das immerhin ein Plus von zehn Prozent aus. Fachübergreifende Zusammenschlüsse können sogar einen Zuschlag von bis zu 40 Prozent erhalten. Prozentzahlen, die für so manchen Arzt in Einzelpraxen nahezu ein Schlag ins Gesicht sein dürften. Denn für sie gibt es kaum Möglichkeiten, ihr RLV aufzubessern. Sie müssen schon Honorarverluste - und zwar von über 15 Prozent - nachweisen, um eventuell einen Honorarausgleich zu erhalten.
Doch das allein ist nicht das Ärgernis. Dass geplant ist, Kooperationen unter Ärzten zu fördern, ist schließlich nicht neu. Ärgerlich ist aber, dass die ärztlichen Zusammenschlüsse - wenigstens vorerst - nur deshalb gefördert werden, weil der Bewertungsausschuss noch keine Zeit gefunden hat, sich neue Kriterien für den Zuschlag zu überlegen. Wohingegen andere Neuerungen, die das RLV betreffen - und häufig die Einzelpraxis treffen - oft schnell beschlossen sind.
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