Diagnostik-Industrie stößt sich an Probezeit

Die neue Erprobungsklausel macht es möglich: Neue Therapie- und Diagnosemethoden sollen auf den Prüfstand, nachdem sie auf den Markt gekommen sind. Den Herstellern ist die Regelung allerdings zu vage. Für kleine Unternehmen könnten es gefährlich werden, fürchten sie.

Von Sunna Gieseke Veröffentlicht:
Laborinnovationen gelangen zu langsam auf den Markt, warnt der VDGH.

Laborinnovationen gelangen zu langsam auf den Markt, warnt der VDGH.

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BERLIN. Neue Behandlungsmethoden können künftig schneller auf den Markt gelangen. Diese Option eröffnet das Versorgungsstrukturgesetz, das Anfang des Jahres in Kraft getreten ist.

Der Verband der Diagnostik-Industrie (VDGH) bewertet die darin vorgesehene Erprobungsklausel aber als zu unpräzise.

Vor allem bei der Finanzierung dieser Versuchsphase für neue Methoden habe die schwarz-gelbe Koalition wesentliche Details nicht geklärt. Hier sei allein die Selbstverwaltung gefragt.

Im Gesetz heißt es lediglich, Hersteller sollten an den Kosten der Evaluierung "im angemessenen Umfang" beteiligt werden. "Kleine und mittelständische Unternehmen könnten künftig durch die Kostenbeteiligung überfordert werden", warnte der VDGH-Vorstandvorsitzende Matthias Borst.

Erprobungsklausel präferiert

Auch über die Dauer der Erprobung müsse diskutiert werden. "Zum Beispiel nach einem Jahr sollte dann eine Entscheidung fallen", schlägt Borst vor.

Anbieter einer innovativen Methode können beim Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) deren Erprobung beantragen. Damit wird die Methode, deren Nutzen noch unklar ist, nicht direkt aus der Erstattung ausgeschlossen.

Aus Sicht des VDGH hat diese Art der Evaluierung klare Vorteile. "Die Innovationen stehen den Patienten umgehend zur Verfügung", so Borst. Grundsätzlich sei daher die Erprobungsklausel sehr zu begrüßen.

Bei diagnostischen Methoden existiert diese Möglichkeit der Erprobung hingegen nicht. Die langjährigen Aufnahmeverfahren zur Erstattung von Laborinnovationen in der GKV seien ein Hemmnis für die Branche.

"Verlässliche Rahmenbedingungen" gefordert

Der Verband forderte daher, "verlässliche Rahmenbedingungen", damit die Versicherten schneller von diagnostischen Möglichkeiten profitieren können.

Grundsätzlich hatte der VDGH gute Nachrichten im Gepäck. "Der Diagnostik-Markt in Deutschland ist im Jahr 2011 um 2,1 Prozent auf etwa 2,2 Milliarden Euro gewachsen", erklärte der VDGH-Vorstandsvorsitzende. Basis sind die Umsatzzahlen der ersten drei Quartale.

Mehr als drei Viertel der Unternehmen rechneten für das Jahr 2012 damit, dass ihre Umsätze weiter steigen, betonte Borst. Das habe eine Umfrage des VDGH unter den etwa 90 Mitgliedsunternehmen ergeben.

Knapp zwei Drittel der befragten Firmen wollten 2012 mehr in Forschung investieren als 2011.

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