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Nach Aus für Klinik

Die Akten-Meter von Uslar

Ein Krankenhaus im niedersächsischen Uslar hat den Betrieb eingestellt - und zurück bleibt ein Berg von Unterlagen. Nun gibt es große Sorgen um die Datensicherheit, denn die Frage bleibt: Wohin mit 170 Meter Patientenakten?

Von Heidi Niemann Veröffentlicht:
Patientenakten müssen sicher aufbewahrt werden, damit sie nicht in falsche Hände gelangen.

Patientenakten müssen sicher aufbewahrt werden, damit sie nicht in falsche Hände gelangen.

© McPHOTO / blickwinkel / dpa

USLAR/GÖTTINGEN/HANNOVER. Was passiert eigentlich mit Patientenakten, wenn ein Krankenhaus pleite gegangen ist? Diese Frage stellt sich derzeit in der südniedersächsischen Kleinstadt Uslar (Kreis Northeim).

Vor drei Jahren hatte das dortige Krankenhaus wegen Insolvenz seinen stationären Betrieb einstellen müssen. Vor Kurzem wurde das Klinikgrundstück verkauft.

Laut Vertrag muss der neue Besitzer den Kaufpreis allerdings erst zahlen, wenn das Gebäude vollständig geräumt ist. Dort lagern aber immer noch 170 laufende Meter Patientenunterlagen sowie diverse Personalakten.

Uslars Bürgermeister Torsten Bauer sorgt sich, ob die sensiblen Daten ausreichend vor unberechtigten Zugriffen geschützt sind.

Obwohl die Stadt gar nicht zuständig sei, habe sich die Verwaltung darum bemüht, eine Übernahme der Patientenakten durch das nahegelegene Klinik- und Rehabilitationszentrum Lippoldsberg zu erreichen, erklärte der Bürgermeister. Die Initiative sei aber ergebnislos geblieben.

Nachdem es vor einigen Monaten einen Einbruch in das leer stehende Klinikgebäude gab, forderte die Stadt die Grundrechtspfandgläuberin des Grundstücks auf, die im Klinikgebäude lagernden Patienten- und Personalunterlagen bis Ende März fach- und datenschutzkonform zu vernichten.

Anderenfalls sei eine Verletzung von Persönlichkeitsrechten der ehemaligen Patienten zu befürchten. "Wir haben wegen des Einbruchs Gefahr im Verzug gesehen, schließlich geht es hier um sensible Daten", sagte Bauer.

Urteil: Anordnung ist rechtswidrig

Die betroffene Sparkasse weigerte sich allerdings, der Anordnung Folge zu leisten, und zog vor das Verwaltungsgericht Göttingen.

Die Klage hatte Erfolg. Das Gericht hielt die Anordnung für rechtswidrig, weil die Fristen für die Aufbewahrung von Patientenunterlagen noch nicht abgelaufen sind. Aufzeichnungen über Röntgenbehandlungen seien 30 Jahre lang aufzubewahren, Röntgenbilder 10 Jahre.

Die Stadt habe zudem nicht dargelegt, inwieweit die ehemaligen Patienten und Mitarbeiter mit hinreichender Wahrscheinlichkeit in absehbarer Zeit in ihrem Recht auf informelle Selbstbestimmung verletzt werden könnten.

Nach Aktenlage befänden sich die Akten in verschlossenen Räumen. Neben dem Insolvenzverwalter hätten nur der Hausmeister und die Grundpfandrechtsgläuberin Zugriff auf die Schlüssel.

Es bestehe daher keine Gefahr, dass die eingelagerten Akten in falsche Hände gelangen könnten. (Az.: 1 B 127/15)

Dem Gericht zufolge hat der neue Eigentümer das Klinikgebäude noch nicht in Besitz genommen. Dies werde er voraussichtlich auch nicht tun, bevor die Akten aus dem Gebäude entfernt wurden.

Wie und wo die Patientenakten künftig lagern werden, weiß man weder bei der Stadt Uslar noch im niedersächsischen Sozialministerium.

Nach Angaben eines Ministeriumssprechers hat der Insolvenzverwalter dafür zu sorgen, dass die Akten für die Dauer der gesetzlichen Fristen professionell, sicher und zugänglich aufbewahrt werden.

Das Ministerium habe keinerlei Kontrollbefugnisse über die Abwicklung der Insolvenzmasse. Von der Insolvenzverwaltung war hierzu keine Auskunft zu erhalten.

Auch auf wiederholte Anfrage kam von der Anwaltskanzlei in Kassel keinerlei Reaktion.

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