STEUERRECHT FÜR ÄRZTE
Die Ansparabschreibung ist für Niedergelassene bald passé
Der Referentenentwurf zum Unternehmensteuerreformgesetz liegt jetzt vor. Auch für Ärzte birgt der Entwurf an einigen Stellen Sprengstoff - zum Beispiel beim geplanten Umgang mit der Ansparabschreibung. Sie soll in Zukunft vor allem dazu dienen, die Eigenkapitalbildung kleiner und mittlerer Betriebe zu verbessern. Niedergelassene Ärzte werden nicht immer von der neuen Regelung profitieren.