Kommentar zu Regressen

Die Regress-Angst bleibt

Rebekka HöhlVon Rebekka Höhl Veröffentlicht:

Die Debatte um Wirtschaftlichkeitsprüfungen und Regresse ist gefühlt so alt wie das Vertragsarztsystem. Zwar gibt es in letzter Zeit immer wieder Vorstöße - von Politikern, aber auch von einzelnen KVen -, die den Ärzten die Angst vor dem Regressmonster nehmen sollen.

Damit will man insbesondere beim ärztlichen Nachwuchs für gute Stimmung sorgen. Ein Blick ins Bergische Land zeigt jedoch, dass diese Bemühungen nicht ausreichen.

Der Fall Blettenberg und der seines Kollegen Stefanus Paas, die sich öffentlich gegen die Regressforderungen zur Wehr gesetzt haben, macht deutlich, wo eines der Hauptprobleme der Prüfverfahren liegt: in ihrer zermürbenden Länge.

Wer bis vor Gericht zieht, kann damit sechs bis neun Jahre beschäftigt sein. Hausarzt Paas will seine Praxis daher nun tatsächlich schließen.

Ein Problem, dass auch die neuen Regeln im Versorgungsstärkungsgesetz - die frühestens ab 2017 gelten sollen - nicht lösen, denn die Prüfung wird ja nicht komplett abgeschafft.

Es soll nach regionalen Kriterien weiterhin Prüfverfahren geben, nur für Rabattverträge ist eine Ausnahme vorgesehen.

Selbst die Idee aus Bayern, wo die Verordnung über Quoten "gesteuert" werden soll, überzeugt nicht ganz. Denn was passiert, wenn die Vorgaben nicht eingehalten werden? Und von mehr Tempo bei den Prüfverfahren ist in beiden Konzepten erst gar nicht die Rede.

Lesen Sie dazu auch: Regressandrohungen: Landarzt zieht die Notbremse

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