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Kommentar zur E-Card

Die einsamen Kämpfer

Warum Klagen gegen die E-Card so erfolglos ausgehen.

Rebekka HöhlVon Rebekka Höhl Veröffentlicht:

Bei der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) scheint es für die Versicherten kein Zurück mehr zu geben. Nun hat schon das zweite Sozialgericht die Rechtmäßigkeit der Karte festgestellt.

Und dieses Mal ist es immerhin ein Landessozialgericht, das das Allgemeininteresse an einem funktionsfähigen Sachleistungssystem der GKV über das Einzelinteresse eines Versicherten, der um den Schutz seiner Daten bangt, stellt.

Aber der Kampf, den einzelne Versicherte - und davon auch nur wenige - führen, kann nur schwerlich von Erfolg gekrönt sein. Selbst wenn sich ein Versicherter bis vors Bundessozialgericht vorkämpfen sollte, wird wohl auch dort die neue Karte für rechtmäßig erklärt.

Der Grund: Die Spielregeln für die Grundausstattung der eGK sind mehr oder weniger wasserdicht. Dafür haben alle Beteiligten gesorgt. Auf der Karte befinden sich - in bisheriger Ausführung und Planung - nur die Grunddaten des Versicherten, die die alte Krankenversichertenkarte auch schon beinhaltete.

Neu ist eigentlich nur das Foto - und das verstößt genauso wenig gegen Datenschutz oder das Grundrecht auf Selbstbestimmung wie das Foto auf einem Personalausweis.

Jedweden zusätzlichen Online-Anwendungen - einmal abgesehen vom Abgleich der Versichertenstammdaten - müssten die Versicherten persönlich zustimmen. Wie gesagt, so ist die bisherige Planung - und nur an dieser können sich die Gerichte derzeit orientieren.

Allein wegen eines Lichtbilds und Angaben zu Name, Geburtsdatum und Co können die Richter aber nun nicht plötzlich ein ausgeklügeltes System wie das Sachleistungsprinzip ins Wanken bringen.

Denn das wäre mit einigem Mehraufwand und entsprechenden Mehrkosten nicht nur für die Kassen verbunden. Letztlich würde dies auch auf die Versicherten zurückkommen.

Lesen Sie dazu auch: Urteil: Klage gegen E-Card erfolglos

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