Leitartikel zum Datenschutz in der Medizin

Die ungeraden Frontlinien

Ärzte in Kliniken und Praxen scheinen die Schweigepflicht überwiegend sehr ernst zu nehmen. Im aktuellen Tätigkeitsbericht des Bundesdatenschutzbeauftragten stehen jedenfalls nicht sie in der Kritik, sondern eher die Krankenkassen - und das zu Recht.

Hauke GerlofVon Hauke Gerlof Veröffentlicht:
Elektronisch sind Patientendaten meist sicher, sagt der Bundesdatenschutzbeauftragte.

Elektronisch sind Patientendaten meist sicher, sagt der Bundesdatenschutzbeauftragte.

© luckylight/fotolia.com

Datenschützer haben oft einen Ruf als Blockierer des Fortschritts, die vermeintlich sinnvolle Innovationen mit kleinkarierten Einwänden aufzuhalten versuchen.

Der 24. Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz Peter Schaar zeichnet ein anderes Bild, jedenfalls im Hinblick auf das Gesundheitswesen.

Von der Blockade innovativer Lösungen ist in dem Bericht nichts zu spüren, im Gegenteil.

Manchem Kritiker der elektronischen Gesundheitskarte (eGK), von denen es auch viele unter den Ärzten gibt, mag es allzu forsch klingen, wenn Schaar im Abschnitt 4 seines Berichts in einer Überschrift formuliert: "Elektronische Gesundheitskarte endlich in Sicht?"

Hier hat sich der oberste Datenschützer offenbar überzeugen lassen, dass die geplante Telematikinfrastruktur mit der eGK als ein Zugangsschlüssel ein vergleichsweise sicherer Weg für den elektronischen Austausch von Patientendaten zwischen Ärzten ist.

Schaar sieht sich daher schon seit Langem als "kritischer, aber auch konstruktiver Akteur bei der Einführung der eGK".

Das Recht der Patienten auf informationelle Selbstbestimmung, die das Bundesverfassungsgericht vor drei Jahrzehnten im Volkszählungsurteil formuliert hat, ist und bleibt für Datenschützer Richtschnur für ihre Aktionen.

Das ist an vielen Stellen des Tätigkeitsberichts zu spüren. Ebenso wendet Schaar sich immer wieder gegen eine Speicherung oder Verwendung personenbezogener Daten, ohne dass eine gesetzliche Grundlage vorliegt.

Auch zu Gesetzen oder Gesetzesvorhaben, die datenschutzrechtliche Aspekte aus Sicht Schaars gut berücksichtigt haben - das gilt etwa für das GKV-Versorgungsstrukturgesetz, das Krebsregistergesetz, das Transplantationsgesetz oder für die Planung der Großstudie zur Versorgungsforschung, der "nationalen Kohorte".

Die Pläne, die mit den Gesetzen verbunden sind, sind überwiegend angewiesen auf personenbezogene Daten. Durch die Anwendung von Pseudonymisierungsverfahren, die mittlerweile weit entwickelt sind, lassen sich hier viele Konflikte zwischen Datenschützern und Gesetzgeber vermeiden.

Doch die Frontlinien in Sachen Datenschutz verlaufen alles andere als gerade ...

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