Forderung
Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung: Digitale Pflege braucht gesetzliche Grundlage
Der Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung fordert eine Anpassung der gesetzlichen Grundlage, damit digitale Ansätze den Pflegesektor entlasten können.
Veröffentlicht:Berlin. Der Pflegesektor und die darin Beschäftigten befinden sich seit Jahren an der Belastungsgrenze. Eine hohe Arbeitsbelastung, Personalmangel und dadurch entstehende Versorgungsengpässe haben sich seit der Coronapandemie noch weiter verschärft.
Um Menschen mit Pflegebedarf in Zukunft zuverlässig versorgen zu können, braucht es deshalb neue Lösungen, heißt es in der Mitteilung des Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung (SVDGV).
Entlastung durch digitale Prozesse möglich
Digitale Ansätze könnten auf vielfältige Weise zu einer Entlastung der Situation beitragen. Die Bundesregierung hat die digitale Pflege daher in ihrem Koalitionsvertrag explizit aufgegriffen: Das Potenzial der Digitalisierung soll, laut Spitzenverband, für die Pflege genutzt werden, unter anderem zur Entlastung der Dokumentation, zur Förderung sozialer Teilhabe und für therapeutische Anwendungen.
Damit diese Vorhaben in die Praxis umgesetzt werden können, fordert der SVDGV eine Anpassung der gesetzlichen Grundlage in den folgenden Bereichen:
Anwendungsbereich von DiPA für den stationären Sektor öffnen
Regionalprinzip für digitale Leistungserbringung auflösen
Digitale Leistungserbringung in der Pflege („Tele-Care“) ermöglichen und Vergütungsstrukturen schaffen
Digitale Schulung und Einweisung für Anwendern ermöglichen
Zugang zu technischen Geräten schaffen
Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Budget ermöglichen
Förderung digitaler Leistungsangebote im Rahmen geriatrischer MVZ
Öffnung des Leistungskatalogs für Tätigkeiten von „Community Health (eb)