Digitale Gesundheitsanwendungen
Vertreterversammlung der KV Bayerns: „Digitalität per se kein Qualitätskriterium“
Das „Fast-Track-Verfahren“ bei digitalen Gesundheitsanwendungen sorgt in Bayern weiter für Unverständnis. KVB-Vertreter fordern ein Ende „dieser Art von Wirtschaftsförderung“.




![Chronischer Schmerz: Digitalisierung hält Einzug Muster 16. DiGA-Verordnungen sind als „Gebühr frei“ zu kennzeichnen (1). Im BVG-Feld (2) steht eine „6“, wenn nach Bundesversorgungs- oder -entschädigungsgesetz Anspruch auf die Verordnung besteht. Im Verordnungsfeld (3) darf maximal eine DiGA verordnet werden. Anzugeben sind „Digitale Gesundheitsanwendung“, die PZN und der Name der jeweiligen DiGA [7]. Pfizer Deutschland GmbH](/Bilder/Muster-16-DiGA-Verordnungen-sind-als-Gebuehr-frei-zu-209550.jpg)


