AMG-Reform

Dr. Ed erhebt rechtliche Einwände

Der Betreiber der Online-Sprechstunde "Dr. Ed" hält gesetzgeberische Versuche, sein Geschäftsmodell in Deutschland zu torpedieren, für europarechts- und verfassungswidrig.

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LONDON. Voraussichtlich diese Woche soll der Entwurf des "Vierten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften" das Kabinett passieren. Darin ist unter anderem ein für telemedizinische Konsultationsangebote brisanter Passus enthalten, wonach einer Rezepteinlösung in deutschen Apotheken ein persönlicher Arztkontakt vorausgegangen sein muss.

Damit wäre das Geschäftsmodell der in London ansässigen Health Bridge Ltd., Betreiber der Konsultationsplattform "Dr. Ed" (www.dred.com) zumindest hierzulande betroffen. Deutsche Patienten müssten sich dann über ausländische Versandapotheken versorgen lassen, meint Firmengründer und Geschäftsführer David Meinertz.

Wie Meinertz gegenüber dieser Zeitung versicherte, hat Dr. Ed in Deutschland aktuell über 50.000 Patienten. Seiner Ansicht nach verstieße eine rechtliche Verpflichtung, dass der Rezepteinlösung ein persönlicher Arztkontakt vorauszugehen habe, gegen die europäische Patientenmobilitätsrichtlinie (2011/24/EU), die eine grenzüberschreitende Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen vorsieht.

Gemäß Artikel 11 der Richtlinie ist durch die Mitgliedstaaten die wechselseitige Anerkennung von Arzneimittelverschreibungen aus anderen Behandlungsmitgliedstaaten zu gewährleisetn.Mit dem 4. AMG-Änderungsgesetz würden, wenn es denn so kommt, "auch falsche Signale hinsichtlich der Entwicklung telemedizinischer Angebote gesetzt, die sich bereits in der Schweiz, Frankreich, Grossbritannien und den USA nachhaltig etabliert haben", so Meinertz. Er hoffe jetzt auf die Telemedizin-Befürworter im Bundestag. (cw)

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