Dr. Ed

Rezepte bald nicht mehr einlösbar?

Das Geschäftsmodell Arzneiverordnung nach ärztlicher Online-Konsultation ist der Bundesregierung ein Dorn im Auge. Ohne persönlichen Arztkontakt sollen Patienten künftig in deutschen Apotheken keine Rezepte mehr einlösen können.

Veröffentlicht:

BERLIN. Dem Online-Arzt "Dr.Ed" könnte, zumindest was Kundenkontakte nach Deutschland angeht, bald die Luft ausgehen.

Denn das Bundesgesundheitsministerium plant, den persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt zur Voraussetzung für die Rezepteinlösung in der Apotheke zu machen. Das soll durch eine Änderung in Paragraf 48 Arzneimittelgesetz erreicht werden.

Wörtlich heißt es dazu in dem Referentenentwurf eines "Vierten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften", der zu Wochenbeginn bekannt wurde: "Eine Abgabe von Arzneimitteln, die zur Anwendung bei Menschen bestimmt sind, auf eine Verschreibung darf nur erfolgen, wenn vor der ärztlichen oder zahnärztlichen Verschreibung ein persönlicher Kontakt zwischen dem Arzt oder Zahnarzt und der Person, für die das Arzneimittel verschrieben wird, stattgefunden hat". Das gilt ausdrücklich nicht für Folgerezepte.

Zielscheibe Dr. Ed

Die Ausführungsbestimmungen will das Bundesgesundheitsministerium später per Rechtsverordnung erlassen. Mit dem Reformvorhaben setzt die Bundesregierung ihre bereits im Koalitionsvertrag vor zwei Jahren bekundete Absicht um, "Online-Konsultationen" unterbinden zu wollen.

Bekanntester deutschsprachiger Anbieter digitaler Sprechstunden ist der Londoner Dienst Dr. Ed (www.dred.com). Der kostenpflichtige Service wurde 2011 gestartet und hatte sowohl in der Ärzteschaft als auch bei Apothekern Kritik provoziert.

Rechtsgrundlage des Dienstes ist die EU-Richtlinie "Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung". Profitieren wollte und konnte die virtuelle Arztpraxis von dem Wunsch der Kunden nach Anonymität und Diskretion.

Stellungnahme in Arbeit

Zwei Drittel der Rezepte, die von Dr. Ed in der Gründerphase ausgestellt wurden, betrafen die Indikation erektile Dysfunktion. Inwischen heißt es, habe sich die Konsultationsthematik etwas verwässert, häufig würden auch Frauen mit dem Wunsch nach Kontrazeptiva-Verordnungen vorstellig.

David Meinertz, Gründer und Geschäftsführer von Dr. Ed, kündigte eine Stellungnahme zu einem späteren Zeitpunkt an. Man sei noch dabei, den Gesetzentwurf zu analysieren.

Komplett lahm legen ließe sich die Online-Verordnung freilich nicht, so Meinertz. Notfalls könne man zur Rezeptbelieferung auch mit ausländischen Versandapotheken kooperieren. (cw)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Vermehrt Rezeptfälschungen in Umlauf

KVen: Praxen müssen bei Papier-Rezepten mit mehr Rückfragen rechnen

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Zwei seltene Ursachen

Diagnose vaginaler Blutungen bei Kindern: Ein Leitfaden für die Praxis

Lesetipps
Ein Mann hält sich die Hände an den schmerzenden Rücken

© Gina Sanders / stock.adobe.com

Gastbeitrag

Wie sinnvoll sind Injektionen an der Wirbelsäule?