EBM-Reform

Droht den Hausärzten die Spaltung?

Die Pläne der KBV zur EBM-Reform haben eine heftige Diskussion unter Ärzten ausgelöst. Alles dreht sich um die Frage: Soll es in Zukunft eine Trennung zwischen zwei Typen von Hausärzten geben?

Hauke GerlofVon Hauke Gerlof Veröffentlicht:
Kommentar zum EBM: Bald kräftig überarbeitungsbedürftig?

Kommentar zum EBM: Bald kräftig überarbeitungsbedürftig?

© ÄZ

NEU-ISENBURG. Mit ihren Konzepten zur Reform des Hausarzt-EBM und der Einführung einer fachärztlichen Grundpauschale zum 1. Juli 2013 rennt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) keine offenen Türen ein.

Vor allem der Deutsche Hausärzteverband gibt sich skeptisch zu der geplanten Aufteilung der Leistungen in ein typisches hausärztliches Leistungsspektrum (Vorsorge, Früherkennung, Betreuung chronisch Kranker, Hausbesuche, Palliativmedizin etc.) und in abweichende Versorgungsleistungen.

Zu den "abweichenden Versorgungsleistungen" zählt die KBV zum Beispiel die Schmerztherapie, Akupunktur, psychotherapeutische Leistungen, Phlebologie, HIV-Schwerpunktleistungen, spezifische onkologische Leistungen, spezifische diabetologische Leistungen und Substitution.

Bei Abrechnung von Leistungen aus den entsprechenden Abschnitten des EBM (z. B. 30.7 oder 35.2) soll es demnach nur die Hälfte der hausärztlichen Grundpauschale geben, verlautet von der KBV.

Kritik von den Hausärzten

Der Vorsitzende des Hausärzteverbandes Ulrich Weigeldt ist von dem Konzept der geplanten Teilung noch nicht überzeugt: "Es ist ja gut, wenn typische hausärztliche Leistungen gefördert werden sollen", so Weigeldt im Gespräch mit der "Ärzte Zeitung".

So mache der Verband das auch in den Hausarztverträgen. "Aber deswegen muss man nicht die ganze Welt verändern." Das werde in vielen Praxen "die Kalkulation über den Haufen werfen". Eine solche Planung gehe einfach an der Versorgungsrealität vorbei.

Die KBV wendet dagegen ein, dass es nicht um eine Aufspaltung der Hausärzte gehe. Vielmehr solle eine Doppelfinanzierung zum Beispiel von schmerztherapeutischen Leistungen vermieden werden.

Dadurch soll die Basis für eine adäquate Vergütung einer umfassenden Versorgung mit typischen hausärztlichen Leistungen geschaffen werden.

Auch das Datum der EBM-Reform steht noch auf der Kippe. Nach den Plänen der KBV sollen die Konzepte sukzessive am 1. Juli 2013 und am 1. Juli 2014 in Kraft treten. Das ist auch auf der Vertreterversammlung am vergangenen Freitag beschlossen worden.

"Ich glaube das nicht. Wenn, dann macht man das doch gemeinsam", so der Kommentar Weigeldts. Auch die von der KBV vorgelegten Simulationen der Auswirkungen des neuen EBM seien teilweise "wohl so nicht haltbar".

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