Eheleute bei künstlicher Befruchtung bevorzugt
KARLSRUHE (fl). Paare ohne Trauschein müssen weiterhin tiefer in die Tasche greifen als Ehepaare, wenn sie eine künstliche Befruchtung vornehmen lassen. Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch entschieden, dass die bestehenden gesetzlichen Regelungen nicht verfassungswidrig sind.