Ehepartner muss für geschenktes Haus Steuern zahlen

MÜNSTER (fl). Schenkt ein Arzt seiner Ehefrau ein ausschließlich selbst genutztes Ferienhaus, muss dafür Schenkungssteuer gezahlt werden. Dies geht aus einem Urteil des Finanzgerichts Münster hervor.

Veröffentlicht:

Eine Befreiung von der Schenkungssteuer würden die gesetzlichen Regelungen nur bei einem unter Eheleuten verschenkten sogenannten "Familienheim" vorsehen - was ein Ferienhaus jedoch nicht ist.

Geklagt hatte ein Ehemann, der seiner Frau im Jahr 2008 ein auf einer Insel gelegenes Ferienhaus geschenkt hatte. Die Doppelhaushälfte und das dazu gehörende 2500 Quadratmeter große Grundstück hatten einen Wert in Höhe von mehr als 1,4 Millionen Euro.

Eine mögliche Schenkungssteuer wollte der Ehemann übernehmen. Das Finanzamt setzte für die Schenkung an die Ehefrau eine Schenkungssteuer in Höhe von 285.000 Euro fest. Einen Teil davon hatte die Finanzbehörde gestundet, da der Mann noch ein lebenslanges unentgeltliches Wohnrecht hatte.

Ferienhaus kein Familienheim

Die Schenkungssteuer wollte der Ehemann dann doch nicht bezahlen. Das Ferienhaus sei als Familienwohnheim anzusehen. Verschenken Eheleute untereinander ein Familienheim, müsse man nach den gesetzlichen Vorschriften von der Schenkungssteuer befreit werden. Das an seine Ehefrau verschenkte Haus werde nicht vermietet, sondern von den Eheleuten gemeinsam genutzt.

Das Finanzgericht hielt die Schenkungssteuer jedoch für rechtmäßig. Das Ferienhaus stelle kein steuerbefreites Familienheim dar.

Voraussetzung hierfür sei, dass das Familienheim "den Mittelpunkt des familiären Lebens der Eheleute" bildet, so die Finanzrichter. Die Revision zum Bundesfinanzhof wurde zugelassen.

Az.: 3 K 375/09 Erb

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Landgericht Regensburg

Tod von Senioren: Lange Haftstrafen für Pflegekräfte

Welche Endpunkte sind patientenrelevant?

Innovation in Studienendpunkten – Studienendpunkte für Innovationen

Kooperation | In Kooperation mit: AbbVie Deutschland, DAK Gesundheit, MSD Sharp & Dohme, Novo Nordisk, Roche Pharma, vfa und Xcenda
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Neues Teilhabegesetz geht an den Start

So wird Ihre Praxis-Homepage barrierefrei

Lesetipps
Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung

Lungenkrebs so früh wie möglich erkennen und damit die Heilungschancen erhöhen helfen soll das neue Früherkennungsprogramm, das der G-BA beschlossen hat.

© Sascha Steinach / ZB / picture alliance

Beschluss des G-BA

Lungenkrebs-Screening wird Kassenleistung

Schwindel kann viele unterschiedliche Ursachen haben. Mit den richtigen Fragen kommt man aber zur richtigen Diagnose.

© Andrey Popov / stock.adobe.com

BAM-Kongress 2025

Schwindel in der Hausarztpraxis: Fünf Fragen zur Ursachenfindung