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Vermietung

Ehestreit erlaubt Kündigung

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HEIDELBERG. Geraten Eheleute in Streit und will einer der beiden daher aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen, können sie den Mietern einer Zweitwohnung kündigen.

Das gilt ebenfalls dann, wenn eine Trennung noch nicht endgültig feststeht, wie das Landgericht Heidelberg jüngst entschied.

Im konkreten Fall trugen die beiden Ehepartner noch ihre Trauringe und nächtigten hin und wieder auch im selben Zimmer. Ständige Zwistigkeiten reichten dem Landgericht allerdings aus.

Der Eigenbedarf müsse in der Kündigung allerdings nachvollziehbar begründet werden. (mwo)

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