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Sozialgericht Dresden

Eilbeschluss: Krankenkasse muss Patientin weiterhin Cannabisblüten erstatten

Wurde die Verordnung von Cannabisblüten durch die Krankenkasse genehmigt , handelt es sich dabei um einen Dauerverwaltungsakt. Daher gilt die Erstattungspflicht der Kasse auch über den aktuellen Blüten-Ausschluss aus der GKV zunächst weiter.

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