Versicherungen

Ein Umzug eröffnet viele Versicherungsfragen

Wer den Umzug in ein neues zu Hause plant, braucht meist Organisationstalent. Nicht nur der Hausratversicherer sollte frühzeitig informiert werden.

Anne-Christin GrögerVon Anne-Christin Gröger Veröffentlicht:
Wer Teller und Tassen selbst einpackt, kann die Spedition nicht haftbar machen, wenn während des Umzugs etwas zu Bruch geht.

Wer Teller und Tassen selbst einpackt, kann die Spedition nicht haftbar machen, wenn während des Umzugs etwas zu Bruch geht.

© Oli_ok - stock.adobe.com

KÖLN. Eine neue Wohnung zu finden ist vor allen in Großstädten eine Herausforderung. Das gilt nicht nur für Mietwohnungen. Auch Kaufangebote sind in attraktiven Gegenden rar gesät oder unermesslich teuer. Kein Wunder, dass die Deutschen derzeit nicht so gern umziehen.

Nach einer Analyse des Energiedienstleisters Techem, der durch die Heizkostenabrechnung regelmäßig über Mieterwechsel informiert wird, sind 2016 durchschnittlich 8,6 Prozent der Städter umgezogen. 2015 waren es noch 9,1 Prozent.

Wer dennoch einen Umzug stemmen muss, sei es wegen eines neuen Jobs oder aus familiären Gründen, sollte sich auch mit Versicherungsfragen beschäftigen. "Steht der Umzug kurz bevor, sollten Verbraucher das ihrem Hausratversicherer mitteilen", empfiehlt der Berliner Versicherungsmakler Micha Helmut Schrammke.

"Idealerweise sollte die Meldung ein oder zwei Wochen im Voraus beim Versicherer eingehen, damit der genug Zeit hat, den Vertrag umzustellen."

Ansonsten besteht in der neuen Wohnung kein Versicherungsschutz. "Wer der Umzug hingegen pünktlich meldet, ist je nach Vertrag bis zu sechs Wochen in beiden Wohnungen versichert", sagt Schrammke.

Sonderkündigungsrecht

Den Versicherer interessiert die Größe und die Lage der neuen Wohnung. Denn danach berechnet er die Prämie für den Vertrag. Großstadtbewohner zahlen wegen des höheren Einbruchsrisikos in der Regel mehr als Landmenschen.

"Falls der Prämiensatz durch den Umzug in eine höhere Tarifzone steigt, hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht", weiß Bianca Boss vom Bund der Versicherten.

Auch wer sich neue teurere Möbel oder wertvolle Elektronik anschafft, sollte das dem Versicherer mitteilen, denn Neuanschaffungen erhöhen den Wert des Hausrats und müssen in der Prämie berücksichtigt werden. Hat der Kunde das versäumt, kann der Versicherer im Schadensfall die Zahlung mindern.

Ersetzt wird immer nur die Differenz zwischen dem Zeitwert eines Gegenstandes und seinem Restwert nach dem Schaden.

Sue Ann Becker Justiziarin beim Bundesverband Möbelspedition und Logistik

Während des Umzugs mit einem geliehenen Transporter sind Möbel, Kleidung und Co möglicherweise über die Außendeckung der Hausratversicherung geschützt, sagt Makler Schrammke.

"Gute Verträge enthalten einen solchen Schutz, allerdings nur gegen Schäden, die auch von der Hausratpolice gedeckt wären, also Feuer oder Einbruchdiebstahl."

Helfen Freunde beim Kistenschleppen und richten dabei einen Schaden an, greift deren Haftpflichtversicherung. "Das ist allerdings nur der Fall, wenn sogenannte Gefälligkeitsschäden im Schutz eingeschlossen sind", sagt Schrammke. "In allen guten Verträgen ist das inzwischen der Fall."

Je nach Vertrag sind diese Schäden jedoch gedeckelt, ein Blick in die Bedingungen lohnt sich deswegen. "Besitzt der private Umzugshelfer keine Haftpflichtversicherung, besteht kein Schadenersatzanspruch", sagt Boss.

Spedition haftet nur begrenzt

Wenn eine Umzugsfirma den Umzug übernimmt, haftet die Spedition für den gesamten Zeitraum des Umzugs für mögliche Schäden an Möbeln, Geschirr oder Kleidung. "Der Schadenersatz ist allerdings auf 620 Euro pro Kubikmeter Laderaum begrenzt", sagt Sue Ann Becker, Justiziarin beim Bundesverband Möbelspedition und Logistik.

Richtwerte sind laut Angaben des Immobilienportals Immobilienscout24, dass bei einer Wohnfläche von 70 Quadratmetern durchschnittlich 50 Kubikmeter Laderaum benötigt werden, bei 100 Quadratmetern 70 Kubikmeter. Die Haftungsobergrenze läge dann im letzteren Fall bei 43 400 Euro.

Becker betont: "Die Firma haftet nur, wenn ihre Mitarbeiter die Kisten auch gepackt haben." Wer seine Teller selbst einwickelt, kann die Spedition nicht haftbar machen, wenn während des Umzugs etwas zu Bruch geht. Ausgeschlossen sind Schäden an Pflanzen und Tieren, außerdem an Wertgegenständen wie Kunst, Juwelen, Wertpapieren oder Münzen.

"Hier ist eine spezielle Transportversicherung sinnvoll", sagt Becker. Eine weitere Möglichkeit ist es, die Stücke privat zu transportieren oder zwischenzeitlich in einem Schließfach zu deponieren.

Verursachen die Speditionsmitarbeiter einen größeren Schaden und zerkratzen den von Oma geerbten Kleiderschrank, sollten Kunden nicht darauf hoffen, dass ihnen die Umzugsfirma einen komplett neuen Schrank bezahlt.

"Ersetzt wird immer nur die Differenz zwischen dem Zeitwert eines Gegenstandes und seinem Restwert nach dem Schaden, also das was es kosten würde, das Stück zu reparieren", erklärt Juristin Becker.

Stillschweigender Haftungsausschluss

Regel: Wer etwas beschädigt, haftet dafür. Ausnahme: Fremdschäden, die während eines Freundschaftsdienstes verursacht wurden.

Frage: Mein Sohn hat sein Sofa im Internet verkauft. Der Käufer hat beim Heruntertragen das Geländer im Treppenhaus beschädigt. Kommt eine Versicherung dafür auf?

Antwort: Grundsätzlich gilt: Wer etwas beschädigt, haftet dafür. Ist sich der Interessent mit dem Verkäufer einig und übernimmt das Sofa, ist er der neue Eigentümer und haftet gegenüber dem Vermieter für den Schaden am Geländer. Hat er keine Privathaftpflichtversicherung., muss er den Schaden aus eigener Tasche zahlen.

Trägt der Vorbesitzer das Sofa freundlicherweise für den neuen Eigentümer hinunter und macht dabei etwas kaputt, ist das ein Haftpflichtfall für den Vorbesitzer.

Ist der nicht versichert, kommt der sogenannte "stillschweigende Haftungsausschluss" zum Tragen: Wenn jemand einen solchen Freundschaftsdienst in Anspruch nimmt, wird juristisch unterstellt, dass er den Helfer von der Haftung befreit hat – auch wenn er das nicht ausdrücklich mit ihm vereinbart hat. Gleiches gilt, wenn Freunde beim Umzug helfen und etwas beschädigen.

Dennoch sollten angesichts der prinzipiellen Bedeutung einer Haftpflichtversicherung auch Umzugshelfer haftpflichtversichert sein, rät Rechtsanwältin Maja Kreßin vom Bund der Versicherten, "und darauf achten, dass die Police auch Gefälligkeitsschäden abdeckt".

Neue Verträge beinhalten diesen Baustein in der Regel, ältere oft nicht. Will ein Versicherungsnehmer wissen, was seine Police umfasst, bleibt ihm nur der Blick ins Kleingedruckte, weiß der Versicherungsmakler Johannes Brück. Er empfiehlt, Versicherungen mindestens alle fünf Jahre zu prüfen.

"Gerade in der Haftpflichtversicherung bekommt man oft schon nach drei Jahren leistungsfähigere Produkte zu geringeren Preisen." Beim Preis-Leistungsverhältnis gibt es große Unterschiede, preiswerte Policen bieten manchmal einen umfangreicheren Versicherungsschutz als teure. (bel)

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