Re-Importe

Ein kleiner Aufkleber macht noch keine Umverpackung

Veröffentlicht:

KARLSRUHE. Bringt ein Reimporteur lediglich einen kleinen Aufkleber auf der Originalpackung eines Hilfs- oder Arzneimittels an, kann der Hersteller keine Einwände gegen den Verkauf in Deutschland erheben. Denn ein zusätzlicher Aufkleber, bei dem Markenlogo und Verpackungstext komplett sichtbar bleiben, ist noch kein „Umverpacken“, wie jetzt der Bundesgerichtshof entschied (Az.: I ZR 165/15 und I ZR 259/15).

Er wies damit die Klagen eines deutschen Herstellers eines Wundverbandes gegen Reimporte aus Österreich ab. Für den Vertrieb in Deutschland hatten die Reimporteure jeweils auf einem unbedruckten Teil der Schachtel Aufkleber mit ihrer Anschrift sowie der Pharmazentralnummer und einen Strichcode angebracht.

Zur Erläuterung: Wenn Reimporteure Arzneimittel umverpacken, kann der Hersteller verschiedene Rechte geltend machen. So muss die Verpackung in einer Weise aufgemacht sein, die den Ruf des Herstellers nicht schädigt.

Zur Prüfung kann der Hersteller ein Muster der umgepackten Ware verlangen. Hier hatte der Hersteller solche Muster nicht erhalten. Wie der BGH entschied, war dies auch nicht nötig.

Durch Aufkleber an einer unbedruckten Stelle würden Markenlogo und Erscheinungsbild der Schachtel nicht beeinträchtigt. Im Gegensatz zu einer komplett neuen Etikettierung sei dies noch nicht als „Umverpacken“ anzusehen. Daher habe der Hersteller kein Recht, sich dem Vertrieb des Reimportes in Deutschland zu widersetzen. (mwo)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Urteil

Arzt muss keine Auskunft über Samenspende-Zahlen geben

Das könnte Sie auch interessieren
Der Gesundheitsdialog

© Janssen-Cilag GmbH

J&J Open House

Der Gesundheitsdialog

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

© Springer Medizin

Johnson & Johnson Open House-Veranstaltung am 26. Juni 2025 beim Hauptstadtkongress

Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
J&J Open House beim Hauptstadtkongress

© [M] Springer Medizin Verlag

Video zur Veranstaltung

J&J Open House beim Hauptstadtkongress

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Kommentare
Sonderberichte zum Thema

Ist das AMNOG bereit für HIV-Innovationen?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Gilead Sciences GmbH, Martinsried
Arzneiforschung: Von Innovationen profitieren nicht nur Patienten, sondern immer auch die Gesellschaft als Ganzes.

© HockleyMedia24 / peopleimages.com / stock.adobe.com

Nutzenbewertung

Arznei-Innovationen: Investition mit doppeltem Nutzen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa)
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Bewegung, geeignete Ernährung, Stressabbau

Wie wichtig bei Parkinson ein gesunder Lebensstil ist

Lesetipps
Ein Arzt füllt einen internationalen Impfpass aus.

© Alexander Raths / stock.adobe.com

Herzinfarkt-Prävention

Diabetes: Grippeimpfung schützt das Herz!