VERAH und NäPA gleichgestellt

Eine Chance für die Versorgung

Hausärzteverband und Bundesärztekammer haben sich dazu entschlossen, ihre MFA-Fortbildungen gegenseitig anzuerkennen. Das soll die Versorgung stärken, könnte sich aber auch positiv auf die Vergütung auswirken.

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Qualifizierte Hausbesuche sind nur eine von vielen Aufgaben, bei denen die weitergebildeten Praxisassistentinnen Hausärzte entlasten.

Qualifizierte Hausbesuche sind nur eine von vielen Aufgaben, bei denen die weitergebildeten Praxisassistentinnen Hausärzte entlasten.

© Klaus Rose

BERLIN. Der Deutsche Hausärzteverband (DHÄV) und die Bundesärztekammer (BÄK) haben einen strategisch wichtigen Schritt vollzogen, sagt Dr. Hans-Michael Mühlenfeld. Damit dürfte der Vorsitzende des Instituts für hausärztliche Fortbildung im DHÄV (IhF) richtig liegen. Die von BÄK und IhF nun in die Wege geleitete gegenseitige Anerkennung der Qualifikation von VERAH - der vom Hausärzteverband 2008 ins Leben gerufenen Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis - und der Nichtärztlichen Praxisassistentin (NäPA) der Bundesärztekammer, könnte in Zukunft nämlich auch positive Auswirkungen auf die Vergütung der Leistungen der Praxisassistentinnen haben.

"Nun haben wir grundsätzlich die Möglichkeit, in beiden Vertragsformen die Leistungen der VERAH zu vergüten", so Mühlenfeld. Also im Hausarztvertrag und im Kollektivvertrag. Andersherum könnte dies genauso der Fall sein.

"Es ist ja so, dass eine ausgebildete VERAH ihr Wissen natürlich auch für Patienten außerhalb der hausarztzentrierten Versorgung einsetzt", erklärt er weiter. Sowie zusätzliche Leistungen erbringt. So übernimmt die VERAH in Mühlenfelds Praxis - wie auch in vielen anderen Praxen - zum Beispiel nicht nur für Patienten, die in einen Hausarztvertrag eingeschrieben sind, Hausbesuche.

Bislang lässt sich im EBM die Besuchsleistung der zusätzlich qualifizierten Medizinischen Fachangestellten (MFA) aber nur in unterversorgten Gebieten mit den höher bewerteten Ziffern 40870 (17 Euro) und 40872 (Besuch einer weiteren Person, 12,50 Euro) abrechnen. Mühlenfeld: "Davon gibt es derzeit zwei Regionen." Perspektivisch würden es aber eher mehr Regionen werden.

Doch dem Arzt geht es gar nicht vorrangig um die Vergütung, sondern um eine bessere Versorgung. "Mit der gegenseitigen Anerkennung sind wir gut aufgestellt, um künftig die Versorgung zu sichern und zu verbessern."

Die Praxisassistentinnen - egal, ob VERAH oder NäPA - nehmen Ärzten nicht nur Hausbesuche ab. Sie werden auch für die Betreuung geriatrischer Patienten, die Wundversorgung oder das Erbringen palliativmedizinischer Leistungen ausgebildet. Oft sind sie auch Case-Managerinnen, die die Koordination mit Kliniken, Pflegediensten und anderen Stellen übernehmen.

Kammern müssen die Gleichstellung erst umsetzen

"Wir beobachten, dass beispielsweise im Fall chronisch depressiv erkrankter Patienten die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Patient und VERAH gut funktioniert", sagt der Bundesvorsitzende des DHÄV, Ulrich Weigeldt, in einer Mitteilung.

Auch Weigeldt sieht in der Anerkennung eine neue Flexibilität, die angesichts von Fachkräftemangel und der Auswirkungen der demografischen Entwicklung auf die ambulante Versorgung dafür sorge, dass man den Strukturveränderungen besser begegnen kann.

Dabei sind beide Fortbildungs-Curricula eher Schwergewichte in der beruflichen Weiterbildung: 200 Stunden umfasst das VERAH-Curriculum, über sogenannte Kompetenzbescheinigungen vom Hausarzt selbst lässt sich aber die Seminarpräsenzzeit auf 106 Unterrichtseinheiten verringern. Das NäPA-Curriculum beinhaltet sogar 270 Stunden.

Für die gegenseitige Anerkennung müssen VERAH (ab fünf Jahren Berufserfahrung) den Nachweis über 20 zusätzliche Hausbesuche sowie weiterer Seminare von insgesamt 20 Theoriestunden (z.B. Kurse zu Sterbebegleitung, Demenz, Arzneimittelversorgung oder zur psychosozialen Patientenversorgung) vorweisen. Außerdem müssen sie eine schriftliche Lernerfolgskontrolle bei der jeweiligen Landesärztekammer absolvieren.

Eine NäPA muss hingegen das VERAH-Modul "Praxismanagement" belegen und praktische Tätigkeiten von 40 Stunden bei Netzwerkpartnern nachweisen. Nach einer Ergänzungsprüfung beim IhF wird ihr dann das VERAH-Zertifikat verliehen.

Bislang hat allerdings nur der BÄK-Vorstand das gemeinsam von Kammer und IhF entwickelte Anerkennungspapier verabschiedet. Bis die ersten VERAH zur NäPA und umgekehrt werden, wird es nach Einschätzung von Mühlenfeld noch gut ein halbes Jahr dauern.

"Rein formal empfiehlt die Bundesärztekammer den Landesärztekammern nun die Umsetzung", erklärt Mühlenfeld. In dem Moment, wenn die ersten VERAH bei ihrer zuständigen Kammer und die ersten NäPA beim IhF einen Antrag auf Anerkennung stellten, müsse man sich spätestens mit der Umsetzung auseinandersetzen. Und mit diesen ersten Anträgen sei innerhalb des nächsten halben Jahres zu rechnen. (reh)

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