Praxisassistenz

VERAH und NäPA werden gleichgestellt

Aus VERAH wird NäPA - und umgekehrt: Der Hausärzteverband und die BÄK wollen künftig ihre Fortbildungen für nichtärztliche Praxisassistentinnen wechselseitig anerkennen.

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BERLIN. Gute Nachrichten für fortbildungswillige Medizinische Fachangestellte (MFA): Die Qualifikation der Versorgungsassistenten in der Hausarztpraxis (VERAH) ist mit dem Status der Nichtärztlichen Praxisassistenten (NäPA) von der Bundesärztekammer (BÄK) gleichgestellt worden. Das meldet der Deutsche Hausärzteverband.

Ein entsprechendes gemeinsames Papier von BÄK und dem Institut für hausärztliche Fortbildung (IhF) sei jetzt vom BÄK-Vorstand verabschiedet worden.

Dabei findet eine wechselseitige Anerkennung der beiden Fortbildungen statt. Das heißt, VERAH können sich ab fünf Jahren Berufserfahrung und durch den Nachweis zusätzlicher Hausbesuche sowie Seminare zur NäPa weiterqualifizieren. Sie müssen allerdings dann noch eine schriftliche Lernerfolgskontrolle bei der jeweiligen Landesärztekammer absolvieren.

Damit die NäPA gleichzeitig zur VERAH wird, muss sie ebenfalls eine Ergänzungsprüfung - hier allerdings beim IhF - ablegen und zuvor 40 Stunden bei Netzwerkpartnern absolvieren sowie das Modul "Praxismanagement" belegen.

Es sei gemeinsames Ziel von BÄK und Deutschem Hausärzteverband, die Qualifikation von IhF und Ärztekammern wechselseitig anzuerkennen, so der Bundesvorsitzende des Deutschen Hausärzteverbandes, Ulrich Weigeldt, in der Mitteilung.

So werde die Einheitlichkeit und die Flexibilität in der Versorgung gefördert. Diesem Ziel sei man nun einen guten Schritt näher gekommen, so Weigelt weiter.

BÄK und Deutscher Hausärzteverband würden nun von den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Spitzenverbänden der Krankenkassen auf Landesebene erwarten, dass dieser Beschluss einheitlich und bundesweit verbindlich umgesetzt wird. (reh)

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