Das Plagiat der Frau O.

Eine Dissertation kommt selten allein

Es war ein kurioses Puzzleteil im Transplantationsskandal: Die Frau des im Zentrum der Affäre stehenden Chirurgen soll sich mit einem Plagiat der Arbeit ihres Mannes promoviert haben. Jetzt droht ihr die Aberkennung des Titels.

Veröffentlicht:
Nicht alles war im grünen Bereich.

Nicht alles war im grünen Bereich.

© Marco2811 / fotolia.com

GÖTTINGEN. Der Ehefrau des früheren Leiters der Transplantationschirurgie am Göttinger Uniklinikum droht jetzt der Verlust ihres Doktortitels.

Die Promotionskommission der medizinischen Fakultät der Uni Regensburg, an der die Zahnmedizinerin sich im Jahr 2006 promoviert hatte, hat nach Überprüfung ihrer Doktorarbeit empfohlen, ihr den Titel wieder zu entziehen.

Dies wurde jetzt aus Klinikkreisen bekannt. Nach diesen Informationen hat die Fakultät inzwischen das Verfahren zur Titelrücknahme eingeleitet.

Die in Göttingen praktizierende Zahnmedizinerin steht im Verdacht, große Teile ihrer Doktorarbeit aus der Dissertation ihres Ehemannes übernommen zu haben.

Gegen diesen ermitteln seit mehreren Monaten die Staatsanwaltschaften Braunschweig und Regensburg.

Der Transplantationschirurg Aiman O. soll während seiner Tätigkeit an der Uniklinik Regensburg und später in Göttingen Daten manipuliert haben, um seinen Patienten bevorzugt zu einer Spenderleber zu verhelfen.

Der Leberchirurg hatte 2004 bei dem Direktor der Chirurgischen Klinik in Regensburg promoviert. Zwei Jahre später promovierte seine Ehefrau, die Zahnmedizin studiert hat, bei dem gleichen Doktorvater und erwarb damit den Doktorgrad der Zahnmedizin.

Ihre Dissertation befasste sich, wie auch schon die Doktorarbeit ihres Mannes, mit Behandlungsstrategien beim hepatozellulären Karzinom.

Beide Arbeiten, die frappierende Ähnlichkeiten aufweisen, basieren auf den Krankenakten von Leberkrebspatienten, die zwischen Januar 1995 und März 2002 in der Transplantationschirurgie des Göttinger Uniklinikums behandelt wurden. In ihrer Literaturliste taucht die Arbeit ihres Ehemannes nicht auf. (pid)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Urteil

Arzt muss keine Auskunft über Samenspende-Zahlen geben

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Porträt

Wie eine Gynäkologin ihre Krebserkrankung in einem Comic verarbeitet

Herzinfarkt-Prävention

Diabetes: Grippeimpfung schützt das Herz!

Lesetipps
Maske

© Porträt: BVKJ | Spritze: Fiedels / stock.adobe.com

Sie fragen – Experten antworten

Mutter mit MS: Kind gegen MMR impfen?

Ein Mann zieht an einem riesigen Virus.

© freshidea / stock.adobe.com

Off-Label-Use möglich

Long-COVID-Therapie: So schätzt Hausarzt Maibaum den G-BA-Beschluss ein