Urteil

Einkommensteuererklärung nur auf elektronischem Weg

Veröffentlicht:

NEUSTADT/WEINSTRAßE. Unabhängig von der Höher ihrer Einkünfte müssen Selbstständige ihre Einkommensteuererklärung elektronisch ans Finanzamt übermitteln.

Auch wenn ein Restrisiko eines Hacker-Angriffs bestehe, sei der Versand der Steuererklärung in Papierform nicht mehr zulässig, entschied jetzt das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in Neustadt an der Weinstraße (Az.: 1 K 2204/13).

Es wies damit einen nebenberuflichen Fotografen, Autor und Tauchlehrer ab. Das Gesetz schreibe Selbstständigen die elektronische Steuererklärung ab einem Gewinn von mehr als 410 Euro jährlich zwingend vor.

Das Restrisiko eines Hacker-Angriffs sei zumutbar. Auch Steuerdaten in Papierform seien nicht absolut sicher. (mwo)

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Daktyloskopische Nebenwirkungen

Wenn die Krebstherapie die „Identität“ verändert

Lesetipps
Betritt unbekanntes Terrain: CDU-Politikerin und designierte Bundesministerin für Gesundheit Nina Warken.

© Bernd Weißbrod/dpa

Update

Überraschende Personalie

Eine Juristin wird Gesundheitsministerin: Das ist Nina Warken

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung