Urteil

Einkommensteuererklärung nur auf elektronischem Weg

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NEUSTADT/WEINSTRAßE. Unabhängig von der Höher ihrer Einkünfte müssen Selbstständige ihre Einkommensteuererklärung elektronisch ans Finanzamt übermitteln.

Auch wenn ein Restrisiko eines Hacker-Angriffs bestehe, sei der Versand der Steuererklärung in Papierform nicht mehr zulässig, entschied jetzt das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in Neustadt an der Weinstraße (Az.: 1 K 2204/13).

Es wies damit einen nebenberuflichen Fotografen, Autor und Tauchlehrer ab. Das Gesetz schreibe Selbstständigen die elektronische Steuererklärung ab einem Gewinn von mehr als 410 Euro jährlich zwingend vor.

Das Restrisiko eines Hacker-Angriffs sei zumutbar. Auch Steuerdaten in Papierform seien nicht absolut sicher. (mwo)

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