Entschädigung für Mieter bei Pseudo-Eigenbedarf
KARLSRUHE (dpa). Ein Mieter hat Anspruch auf Schadenersatz, wenn ihm wegen vorgetäuschten Eigenbedarfs gekündigt wurde. Das gilt auch dann, wenn die Kündigung aus formalen Gründen unwirksam war, entschied der Bundesgerichtshof.
Geklagt hatte eine Frau aus Berlin, die 2002 aus ihrer Wohnung wegen angeblichen Eigenbedarfs ausziehen musste. Wenig später wurde das Haus zum Verkauf angeboten.
Az.: VIII ZR 231/07