Erfolg für Bundeswehrarzt

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BAYREUTH (dda). Weil der Bundeswehr über Jahre bei der Berechnung von Rentenbezügen an einen Ex- Oberstarzt ein Fehler unterlaufen war, verlangte sie von ihm 24 500 Euro zurück. Der Mediziner wehrte sich dagegen vor dem Bayreuther Verwaltungsgericht und erzielte einen Teilerfolg.

Die Richter hoben die Rückforderungsbescheide der Wehrverwaltung Süd teilweise auf, vorerst ohne genaue Urteilsbegründung. Der Ex-Oberstarzt muss nur noch 12 500 Euro an seinen ehemaligen Arbeitgeber zurück bezahlen. 2000 war der heute 66-Jährige wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig pensioniert worden. Seit 2003 arbeitete er jedoch auf geringfügiger Beschäftigungsbasis als Arztvertretung in einem Krankenhaus. 2007 kam die Verwaltung nachträglich zur Ansicht, dass wegen dieser Beschäftigung seine Pension hätte gekürzt werden müssen.

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