Direkt zum Inhaltsbereich

Erfolg für Bundeswehrarzt

Veröffentlicht:

BAYREUTH (dda). Weil der Bundeswehr über Jahre bei der Berechnung von Rentenbezügen an einen Ex- Oberstarzt ein Fehler unterlaufen war, verlangte sie von ihm 24 500 Euro zurück. Der Mediziner wehrte sich dagegen vor dem Bayreuther Verwaltungsgericht und erzielte einen Teilerfolg.

Die Richter hoben die Rückforderungsbescheide der Wehrverwaltung Süd teilweise auf, vorerst ohne genaue Urteilsbegründung. Der Ex-Oberstarzt muss nur noch 12 500 Euro an seinen ehemaligen Arbeitgeber zurück bezahlen. 2000 war der heute 66-Jährige wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig pensioniert worden. Seit 2003 arbeitete er jedoch auf geringfügiger Beschäftigungsbasis als Arztvertretung in einem Krankenhaus. 2007 kam die Verwaltung nachträglich zur Ansicht, dass wegen dieser Beschäftigung seine Pension hätte gekürzt werden müssen.

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Komplexe Gemengelage

COVID-Prophylaxe 2.0: Das gilt bei der Abrechnung

Anästhesisten: Mindeststandards dürfen nicht nur Empfehlung sein

Nach Tod von Kind: Mehr als 13 Jahre Haft für Narkosearzt

Kommentare
Vorteile des Logins

Mit unserem kostenloses Login erhalten Ärztinnen und Ärzte, Medizinstudierende sowie Fachkräfte im Gesundheitswesen vollen Zugriff auf unsere medizinischen und praxisrelevanten Inhalte.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Leserumfrage

Umfrage zur E-Patientenakte: Alltag statt Aufbruch

Lesetipps