Erfolg für Bundeswehrarzt

Veröffentlicht:

BAYREUTH (dda). Weil der Bundeswehr über Jahre bei der Berechnung von Rentenbezügen an einen Ex- Oberstarzt ein Fehler unterlaufen war, verlangte sie von ihm 24 500 Euro zurück. Der Mediziner wehrte sich dagegen vor dem Bayreuther Verwaltungsgericht und erzielte einen Teilerfolg.

Die Richter hoben die Rückforderungsbescheide der Wehrverwaltung Süd teilweise auf, vorerst ohne genaue Urteilsbegründung. Der Ex-Oberstarzt muss nur noch 12 500 Euro an seinen ehemaligen Arbeitgeber zurück bezahlen. 2000 war der heute 66-Jährige wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig pensioniert worden. Seit 2003 arbeitete er jedoch auf geringfügiger Beschäftigungsbasis als Arztvertretung in einem Krankenhaus. 2007 kam die Verwaltung nachträglich zur Ansicht, dass wegen dieser Beschäftigung seine Pension hätte gekürzt werden müssen.

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Interview

Das ist neu in der S3-Leitlinie Colitis ulcerosa

Lesetipps
Was bringt die Messung von Lipoprotein(a)?

© Gina Sanders / stock.adobe.com

Pro & Contra

Was bringt die Messung von Lipoprotein(a)?