Erkrankte Mitarbeiter genießen viele Rechte
NEU-ISENBURG. Wenn die Grippewelle im späten Winter ins Rollen kommt, geht der Krankenstand meist auch in Arztpraxen nach oben. Erkrankt eine Arzthelferin, muss sie gewisse Regeln einhalten, was den Umgang mit ihrer Abwesenheit betrifft. Sonst kann man als Arbeitgeber Sanktionen verhängen.