EuGH verhandelt über Parallelimporte

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LUXEMBURG (mwo). Im Streit um Preise bei Parallelimporten hat die Generalanwältin vor dem Euorpäischen Gerichtshof die gleiche Auffassung vertreten wie das Gericht erster Instanz. Die Preisdifferenzierung für spanische Großhändler, je nachdem, ob Arzneimittel für Spanien oder den Export bestellt wurden, sei eine unzulässige Beschränkung des Wettbewerbs. Die Begründung von GlaxoSmithKline, dies sei nötig, um ausreichende Gewinne für die Forschung zu haben, sei zu pauschal.

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