Urteil des Landgerichts Trier

Ex-Krankenpfleger aus Trier wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt

Ein ehemaliger Krankenpfleger hatte sich an Patientinnen vergangen, die unter Medikamenteneinfluss standen. Nun muss der Mann zwei Jahre und vier Monate in Haft. Das Verfahren lief über fünf Jahre.

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Trier. Ein ehemaliger Krankenpfleger ist wegen sexuellen Missbrauchs von Patientinnen in einer Trierer Klinik zu zwei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt worden. Der 58-Jährige habe sich an Frauen vergangen, als sie teils unter Medikamenteneinfluss in ihren Betten lagen, sagte der Vorsitzende Richter Eric Becker am Donnerstag vor dem Landgericht Trier. Dabei habe der Mann angenommen, dass die Frauen schlafen oder nicht bei Bewusstsein sein würden.

Verurteilt wurde der Mann, der die Taten zum Prozessauftakt gestanden hatte, wegen zwei Fällen aus den Jahren 2015 und 2016. Ein dritter Fall aus 2007 war verjährt. Wegen der langen Verfahrensdauer würden fünf Monate der Strafe als verbüßt gelten, sagte Becker. Zur Begründung: Seit Anklageerhebung seien fünf Jahre vergangen.

Erhebliche kriminelle Energie

Der Richter sprach von einer „erheblichen kriminellen Energie“, die der Mann an den Tag gelegt habe. Er habe über „lange Minuten“ unter Ausnutzung des Betreuungsverhältnisses in der Klinik „vielfältige Handlungen“ an den Frauen ausgeführt. Die missbrauchten Frauen hätten „Todesangst“ gehabt. Sie seien bei Bewusstsein gewesen, hätten sich aber schlafend gestellt, weil sie sich vor der Reaktion des Täters fürchteten. Die Frauen hätten teilweise erheblich unter den Folgen der Tat gelitten, sagte Becker. Ein Opfer sei aus Trier weggezogen, weil es Angst hatte, dem Pfleger noch mal zu begegnen. Der Mann war von 1985 bis 2016 als Pfleger in der Klinik angestellt.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von drei Jahren gefordert, die Verteidigung auf zwei Jahre und zwei Monate plädiert. In dem sogenannten letzten Wort sagte der Angeklagte, dass ihm „das alles sehr leid tut“. Er hatte zu Prozessauftakt ein Geständnis abgelegt - auch für die bereits verjährte Tat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa)

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