Urteil des Landgerichts Trier

Ex-Krankenpfleger aus Trier wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt

Ein ehemaliger Krankenpfleger hatte sich an Patientinnen vergangen, die unter Medikamenteneinfluss standen. Nun muss der Mann zwei Jahre und vier Monate in Haft. Das Verfahren lief über fünf Jahre.

Veröffentlicht:

Trier. Ein ehemaliger Krankenpfleger ist wegen sexuellen Missbrauchs von Patientinnen in einer Trierer Klinik zu zwei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt worden. Der 58-Jährige habe sich an Frauen vergangen, als sie teils unter Medikamenteneinfluss in ihren Betten lagen, sagte der Vorsitzende Richter Eric Becker am Donnerstag vor dem Landgericht Trier. Dabei habe der Mann angenommen, dass die Frauen schlafen oder nicht bei Bewusstsein sein würden.

Verurteilt wurde der Mann, der die Taten zum Prozessauftakt gestanden hatte, wegen zwei Fällen aus den Jahren 2015 und 2016. Ein dritter Fall aus 2007 war verjährt. Wegen der langen Verfahrensdauer würden fünf Monate der Strafe als verbüßt gelten, sagte Becker. Zur Begründung: Seit Anklageerhebung seien fünf Jahre vergangen.

Erhebliche kriminelle Energie

Der Richter sprach von einer „erheblichen kriminellen Energie“, die der Mann an den Tag gelegt habe. Er habe über „lange Minuten“ unter Ausnutzung des Betreuungsverhältnisses in der Klinik „vielfältige Handlungen“ an den Frauen ausgeführt. Die missbrauchten Frauen hätten „Todesangst“ gehabt. Sie seien bei Bewusstsein gewesen, hätten sich aber schlafend gestellt, weil sie sich vor der Reaktion des Täters fürchteten. Die Frauen hätten teilweise erheblich unter den Folgen der Tat gelitten, sagte Becker. Ein Opfer sei aus Trier weggezogen, weil es Angst hatte, dem Pfleger noch mal zu begegnen. Der Mann war von 1985 bis 2016 als Pfleger in der Klinik angestellt.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von drei Jahren gefordert, die Verteidigung auf zwei Jahre und zwei Monate plädiert. In dem sogenannten letzten Wort sagte der Angeklagte, dass ihm „das alles sehr leid tut“. Er hatte zu Prozessauftakt ein Geständnis abgelegt - auch für die bereits verjährte Tat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa)

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Salesforce hilft Kliniken, die Versorgungsqualität zu verbessern

© Salesforce Germany GmbH

Value Based Healthcare

Salesforce hilft Kliniken, die Versorgungsqualität zu verbessern

Kooperation | In Kooperation mit: Salesforce Germany GmbH
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2024

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Eine Sanduhr, durch die Geldstücke fall

© fotomek / stock.adobe.com

Tag der Privatmedizin 2024

Outsourcing: Mehr Zeit für Patienten!

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Buch mit sieben Siegeln oder edles Werk? KI-Idee einer in Leder eingebundenen neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

© KI-generiert mit ChatGPT 4o

Exklusiv Entwurf unter der Lupe

Das brächte Ihnen die neue GOÄ

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
In der Klinik Königshof in Krefeld werden Menschen mit psychischen Erkrankungen behandelt. Die digitale Terminvergabe über Doctolib senkt eine Hemmschwelle: Es fällt leichter, mit wenigen Klicks einen Termin zu buchen, als im direkten Gespräch am Telefon.

© St. Augustinus Gruppe

Unternehmensstrategie für Krankenhäuser

Patientenportal stärkt die Reichweite der Klinik

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Doctolib GmbH
Patientenportale: Greifbarer Mehrwert für Klinik und Patienten

© MQ-Illustrations / stock.adobe.com

Digitalisierung von Krankenhäusern

Patientenportale: Greifbarer Mehrwert für Klinik und Patienten

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Doctolib GmbH
Susanne Dubuisson, Product Leader in Health Tech beim E-Health-Unternehmen Doctolib.

© Calado - stock.adobe.com

Tools zur Mitarbeiterentlastung

Online-Termine gegen den Fachkräftemangel

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Doctolib GmbH
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Daktyloskopische Nebenwirkungen

Wenn die Krebstherapie die „Identität“ verändert

Lesetipps
Auch einem CT-Bild ist ein Prostata-Karzinom markiert.

© samunella / stock.adobe.com

Aktualisierung der S3-Leitlinie

Früherkennung von Prostatakrebs: Tastuntersuchung vor dem Aus

Abstraktes buntes Bild vieler Bücher die umherschwirren.

© 100ME / stock.adobe.com

Empfehlungs-Wirrwarr

Drei Hypertonie-Leitlinien: So unterscheiden sie sich

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung