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Fahrtkosten zur Uni sind für Studenten absetzbar

MÜNCHEN (dpa). Studenten können künftig die Fahrkosten zur Universität in voller Höhe von der Steuer absetzen. Der Bundesfinanzhof (BFH) in München revidierte jetzt mit zwei neuen Entscheidungen seine Rechtsprechung.

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Bislang waren die Richter davon ausgegangen, dass die Fahrtkosten zwischen Wohnung und einer in Vollzeit besuchten Bildungseinrichtung in der Steuererklärung nur im Rahmen der üblichen Pauschale für Arbeitnehmer von 30 Cent pro Entfernungskilometer als Werbungskosten abgesetzt werden können.

Daran halte der BFH nicht länger fest, teilte die Pressestelle des Gerichts am Mittwoch mit.

Die Begründung für die Kehrtwende: "Auch wenn die berufliche Aus- oder Fortbildung die volle Arbeitszeit des Steuerpflichtigen in Anspruch nimmt und sich über einen längeren Zeitraum erstreckt, ist eine Bildungsmaßnahme regelmäßig vorübergehend und nicht auf Dauer angelegt."

Somit unterscheide sich die Uni-Ausbildung von einer normalen Arbeitsstelle. Der BFH ließ nun im Fall einer Studentin die Fahrten zur Hochschule in einem Zweitstudium als vorweggenommene Werbungskosten zu.

Ein Zeitsoldat darf seine Fahrten zur Ausbildungsstätte, die im Rahmen einer vollzeitigen Berufsförderungsmaßnahme angefallen waren, ebenfalls in voller Höhe in der Einkommensteuererklärung angeben.

Az.:VI R 44/10 und VI R 42/11

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