Direkt zum Inhaltsbereich

Kommentar zum BSG-Urteil

Faire Beteiligung im Notdienst

Ob Privat- oder Kassenarzt, jeder Arzt, der am kassenärztlichen Notdienst teilnimmt, sollte auch einen Beitrag zur Finanzierung der Betriebskosten leisten. Es sollte aber nicht zur Abzocke werden.

Martin WortmannVon Martin Wortmann Veröffentlicht:

Auch reine Privatärzte, die Notdienste übernehmen, müssen sich angemessen an den Gemeinkosten beteiligen. Das sollte eigentlich selbstverständlich sein, und doch hat ein Arzt aus Hessen seinen Streit bis zum Bundessozialgericht (BSG) getrieben.

Er hatte sich freiwillig für den Notdienst gemeldet und dort auch nach Abzug des Betriebskostenanteils sechsstellige Summen pro Jahr erwirtschaftet. Anlass für Klagen gab es da rechtlich wie moralisch eigentlich nicht.

In anderen KVen können Privatärzte auch zum Notdienst verpflichtet werden. Das kommt kaum vor, ist aber zulässig, wenn die Dienste sonst nicht abgedeckt werden können.

Ob auch sie sich an den Betriebskosten beteiligen müssten, hat das BSG nicht entschieden. Die Begründung im hessischen Fall legt ein "Ja, aber" nahe.

Die Kasseler Richter haben darauf verwiesen, dass eine Beteiligung in Höhe von 35 Prozent der Honorare an der Unterkante üblicher Praxis-Betriebskosten liegt.

Es gibt keinen Grund, warum die Vertragsärzte den nur privat behandelnden Kollegen diese Kosten im Notdienst finanzieren sollen.

Zur Abzocke darf der Betriebskostenanteil aber nicht werden. Ärzte können gerichtlich prüfen lassen, ob er noch angemessen ist.

Lesen Sie dazu auch: Notfalldienst: Privatarzt ohne Mitspracherecht

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Apps auf Rezept im Visier

Schutz vor Regress bei der DiGA-Verordnung

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Symposiums v.l.n.r.: Professor Karl Broich (BfArM), Dr. Jürgen Malzahn (AOK-Bundesverband), Dr. Christine Mundlos (ACHSE e.V.), Hauke Gerlof (Ärzte Zeitung), Dr. Johanna Callhoff (DRFZ), Professor Christoph Schöbel (Ruhrlandklinik, Universitätsmedizin Essen), Privatdozent Dr. Christoph Kowalski (Deutsche Krebsgesellschaft), Dr. Peter Kaskel (Idorsia)

© Thomas Kierok

ICD-11: Die Zeit ist reif für die Implementierung

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Idorsia Pharmaceuticals Germany GmbH, München
Abb. 1: Bei erfolgreich therapierter Sialorrhö ist Teilhabe wieder leichter möglich

© Olesia Bilkei / stock.adobe.com [Symbolbild]

Glycopyrroniumbromid bei schwerer Sialorrhö

Wirtschaftliche Verordnung durch bundesweite Praxisbesonderheit

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Proveca GmbH, Düsseldorf
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Vielfalt der Musikermedizin

Ihr Patient ist Musiker? Was dann relevant werden könnte

Übergriffiges Verhalten im Gesundheitswesen

Medizinstudentin zu sexueller Belästigung: „Ich möchte beim Ärztetag nicht mit ,Hase‘ angesprochen werden“

Lesetipps
Patient vor der CT-Untersuchung der Lunge.

© jovannig / stock.adobe.com

Telemedizin für Prävention

Lungenkrebs-Screening: Das Münsterland zeigt, wie es funktionieren kann

Frau sitzt nachts auf ihrem Bett und schaut ins Licht ihrer Nachttischlampe.

© stokkete / stock.adobe.com

Von unten nach oben

Stufenschema bei Insomnie: So bei Schlafstörungen therapieren