Fehlende Impfung rechtfertigt kein Schulverbot

HANNOVER (cben). Eine fehlende Masernimpfung war kein rechtmäßiger Grund, einem Schüler den Besuch der Schule tagelang zu verweigern. Das hat das Verwaltungsgericht Hannover entschieden.

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Eine Mutter aus Hannover hatte gegen die Gesundheitsbehörde der Region Hannover geklagt, weil ihr Sohn wegen der fehlenden Impfung vier Tage lang nicht in die Schule gehen durfte. Das Gericht beschied, die Weigerung, sich impfen zu lassen, reiche nicht aus, um dem Schüler den Schulbesuch zu verbieten.

Andererseits habe kein hinreichender Verdacht bestanden, dass er tatsächlich Masern haben könnte. Wegen 13 Fällen von Masern, unter anderem in der Schule, die der Junge besuchte, hatte die Gesundheitsbehörde 2007 allen nicht geimpften Schülern die Impfung angeboten.

Wer nicht teilnehmen wollte, durfte nicht zur Schule. Dabei berief sich die Behörde auf das Infektionsschutzgesetz. Die Mutter des Schülers hatte argumentiert, der Junge leide unter Allergien. Die Impfung hätte Nebenwirkungen hervorrufen können.

Az.: 7 A 3697/07

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