Bundesfinanzhof

Fiskus künftig bei Scheidungskosten außen vor

Veröffentlicht:

MÜNCHEN. Scheiden tut jetzt auch steuerlich weh. Die Verfahrenskosten können nicht mehr als "außergewöhnliche Belastungen" steuermindernd geltend gemacht werden, wie jetzt der Bundesfinanzhof (BFH) in München entschieden hat (Az.: VI R 9/16).

2011 hatte der BFH die steuerliche Abzugsfähigkeit von Prozesskosten ausgeweitet und danach auch Scheidungskosten als "außergewöhnliche Belastungen" anerkannt.

Darauf hatte der Gesetzgeber reagiert und mit Wirkung zum Jahresbeginn 2013 den Abzug von Prozesskosten weitgehend ausgeschlossen. Danach ist eine Berücksichtigung der Kosten eines Scheidungsverfahrens als "außergewöhnliche Belastungen" nicht mehr möglich, urteilte der BFH. (mwo)

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Mehr Pflanzen, weniger Fleisch

Pro & Contra: Was die Ernährungsempfehlungen der DGE bedeuten

Lesetipps
Einer Person wird Blut abgenommen.

© luaeva / stock.adobe.com

Hohe Sterblichkeit

Diese vier Killer bei Thrombozytopenie nicht übersehen!

Herzinfarkte treffen nicht nur Männer, auch junge Frauen können betroffen sein. Geschlechtersensible beziehungsweise geschlechterspezifische Medizin will Bewusstsein für Geschlechterunterschiede bei Erkrankungen schaffen.

© eternalcreative / Getty Images / iStock

Interview

Gender-Gesundheit: Das Y-Chromosom birgt Risiken

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung