Kommentar

Folgenschwerer Schwur

Martin WortmannVon Martin Wortmann Veröffentlicht:

Drum prüfe, wer sich ewig bindet. Ein wenig abgedroschen ist er ja, der alte Spruch, aber eben doch immer wieder richtig. Ärzte, die ihn missachten und in gutem Vertrauen ihren Vertragsarztsitz dauerhaft verbindlich in eine Berufsausübungsgemeinschaft einbringen, können mit dem Sitz ihre berufliche Existenz verlieren.

Das zeigt der Fall eines Radiologen, über den jetzt das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden hat. Im Gründungsvertrag hatte er sich verpflichtet, seinen Vertragsarztsitz abzugeben und zugunsten der BAG neu ausschreiben zu lassen, wenn er die BAG verlassen sollte.

Als es zum Schwur kam, erklärten das Schiedsgericht den Vertrag und die Zivilgerichte den Schiedsspruch für verbindlich. Die Zulassungsgremien sind daran gebunden, betonte nun das BSG. Als Folge können auch Tricks bei der Neuausschreibung und Klagen vor den Sozialgerichten den Vertragsarztsitz nicht retten.

Drum prüfe also – aber lasse es deswegen nicht unbedingt sein. Die Vorteile und Chancen, die eine BAG bieten kann, sind unbestritten.

Dafür gibt es eben auch Nachteile. Der Zwang zum abschließenden Einbringen des Vertragsarztsitzes ist aber gerade in einer radiologischen BAG gut begründet, damit die Kollegen nicht auf hohen Investitionen sitzen bleiben.

Mehr zum Thema

Brandbrief

ABDA appelliert an Habeck, höhere Skonti zu erlauben

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Koordinierende Versorgung als Ziel

Long-COVID-Richtlinie in Kraft - jetzt fehlt noch die Vergütung

Lesetipps
128. Deutscher Ärztetag in der Mainzer Rheingoldhalle.

© Rolf Schulten

Berufliche Qualifikation

Ärztetag fordert von der EU Priorität für Gesundheitsthemen