Der konkrete Fall

Folgeschäden eines Rohrbruchs sind mitversichert

Schimmel infolge eines Wasserschadens kann ein Fall für die Wohngebäudeversicherung sein.

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Frage: Vor einiger Zeit musste eine Wand meines Hauses nach einem Wasserschaden getrocknet werden. Jetzt habe ich an der Wand Schimmel entdeckt. Ist der Schaden versichert?

Antwort: Ja, ist er. Folgeschäden eines Rohrbruchs oder eines anderen Leitungswasserschadens sind grundsätzlich mitversichert. Aus der Wohngebäudeversicherung ausgeschlossen sind nur Schimmelschäden, die nicht im Zusammenhang mit einem Leitungswasserschaden auftreten. Ist der Befall auf schlechte Dämmung oder falsches Lüften zurückzuführen, zahlt der Versicherer also nicht.

"Der Betroffene muss den Zusammenhang zwischen dem Schimmelbefall und dem Wasserschaden also nachweisen können", erklärt Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten.

Er empfiehlt, nach einem Wasserschaden alle Belege für die Reparatur und deren Ablauf aufzubewahren. "Der Versicherte sollte in jedem Fall dazu bereit sein, die Wand von einem sachverständigen Gutachter prüfen zu lassen", erläutert Rudnik. Mit der heutigen Technik sei es auch nach Monaten noch möglich festzustellen, ob die Wand fachgerecht getrocknet wurde.

"Den Gutachter zu bestellen ist Sache der Versicherung", sagt Rudnik. Der Betroffene sollte seinen Versicherer deshalb möglichst zeitnah über den vermuteten Folgeschaden unterrichten.

Grundsätzlich verjähren Versicherungsschäden in Deutschland nach drei Jahren. "Bis zum Ablauf dieser Frist sind auch alle Folgeschäden mitversichert, wenn sie als solche nachgewiesen werden können", verdeutlicht der Versichertenvertreter.

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