Fortbildungsnachweis

Frist ist entscheidend

Veröffentlicht:

MARBURG. Auch in Praxen angestellte Ärzte unterliegen der Fortbildungspflicht. Kommen sie dieser nicht nach, ist laut Sozialgericht Marburg der Entzug der Anstellungsgenehmigung gerechtfertigt.

Im konkreten Fall hatte eine Ärztin, die bei einem niedergelassenen Chirurgen angestellt war, innerhalb der bis 30. Juni 2009 laufenden Fünfjahresfrist und der zweijährigen Nachfrist bis 30. Juni 2011 keinen Nachweis ihrer Fortbildung erbracht.

Der Einwand des Chirurgen, die Ärztin habe bald die nötigen CME-Punkte, half nicht. Denn entscheidend sei der Nachweis innerhalb einer bestimmten Frist. (juk)

Az.: S 12 KA 2/13

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Risikofaktoren identifiziert

Für wen könnten Harnwegsinfekte gefährlich werden?

Systematisches Review und Metaanalyse

Antidepressiva absetzen: Welche Strategie ist am wirksamsten?

Metaanalyse

Subjektive Krankheitsbelastung bei Krebs prognostisch relevant

Lesetipps
Übersichtsarbeit: Wie wirken Hochdosis-, rekombinante und mRNA-Vakzinen verglichen mit dem Standardimpfstoff?

© Sasa Visual / stock.adobe.com

Übersichtsarbeit zu Grippeimpfstoffen

Influenza-Vakzinen im Vergleich: Nutzen und Risiken

Serotoninkristalle, die ein Muster ergeben.

© Michael W. Davidson / Science Photo Library

Für wen passt was?

Therapie mit Antidepressiva: Auf die Nebenwirkungen kommt es an