Der Arzt und das Recht
Für Entfernung zwischen Wohnung und Praxis gibt es keine Regeln
Die Residenzpflicht für Ärzte muß so interpretiert werden, daß die zulässige Entfernung zwischen Praxis und Wohnung von den Umständen des Einzelfalls abhängig ist. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in einem jetzt veröffentlichten Urteil klargestellt.