Für Integrierte Versorgung eignen sich nicht alle Rechtsformen
KÖLN (iss). Wenn Ärzte und andere Leistungserbringer den Krankenkassen Angebote für neue Versorgungsformen machen wollen, sollten sie sich rechtzeitig überlegen, welche Rechtsform sie dafür wählen wollen. Das empfiehlt der Stuttgarter Rechtsanwalt Dr. Jens Kuhlmann.


