Für den Basistarif gilt zunächst die GOÄ
NEU-ISENBURG (lu). Seit 1. Januar steht Privatversicherten der so genannte Basistarif offen. Doch KBV und PKV-Verband konnten sich bisher nicht auf eine Vergütung einigen. Für die Behandlung greifen daher zunächst reduzierte Sätze der GOÄ.