Für mehr Elterngeld: Wechsel der Steuerklasse erlaubt

Veröffentlicht:

KÖLN (iss). Eheleute dürfen - wie online kurz berichtet - vor der Geburt eines Kindes die Steuerklasse wechseln und damit ihr Nettoeinkommen erhöhen, um höheres Elterngeld zu bekommen. Das entschied das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG) in zwei nicht rechtskräftigen Urteilen. Das Essener Gericht ist nach eigenen Angaben das erste LSG, das in dieser Frage geurteilt hat.

Weder das Steuerrecht noch das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz schlössen einen solchen Wechsel der Steuerklasse vor der Geburt eines Kindes aus, so die Richter. Man könne den Eltern auch keinen Rechtsmissbrauch vorwerfen. "Hätte der Gesetzgeber den Steuerklassenwechsel ausschließen wollen, hätte er dies im Gesetz bestimmen können", begründeten die Richter ihre Entscheidung. So sei ein solcher gezielter Schritt zur Erhöhung des Arbeitslosengeldes explizit ausgeschlossen.

Az.: L 13 EG 40/08 und L 13 EG 51/08.

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Geldtipp-Podcast Pferdchen trifft Fuchs

Welche Investments in KI überzeugen

Vermögensforscher im Interview

Welche Eigenschaften helfen, reich zu werden

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Steigende Prävalenz

Kindliche Rückenschmerzen: Eine neue Volkskrankheit?

Lesetipps