Gericht

GBA muss Namen von Ausschussmitgliedern nennen

Veröffentlicht:

BERLIN. Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) soll ein Stück weit transparenter werden.

Das Verwaltungsgericht Berlin hat am Donnerstag einer Klage des Bundesverbands der Pharmazeutischen Industrie (BPI) und von Dr. Albrecht Klöpfer vom Berliner Institut für Gesundheitssystementwicklung stattgegeben.

Demnach muss der GBA die Namen der Mitglieder von drei Unterausschüssen preisgeben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Parteien können Berufung einlegen. (af)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

G-BA-Plenum

Mindestmenge für Operationen bei Morbus Hirschsprung

Bundesamt für Soziale Sicherung

Aufsicht: Krankenkassen reden höhere Zusatzbeiträge schön

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Porträt

Der Onkologe und sein Apfel-Cider

Virtuelle Arztkontakte

Doc in the Box: Der Proof of Concept muss noch erbracht werden

Lesetipps
Eine Ärztin führt in der Klinik eine Ultraschalluntersuchung der inneren Organe eines Kindes durch.

© H_Ko - stock.adobe.com

Zwei seltene Ursachen

Diagnose vaginaler Blutungen bei Kindern: Ein Leitfaden für die Praxis