Gericht

GBA muss Namen von Ausschussmitgliedern nennen

Veröffentlicht:

BERLIN. Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) soll ein Stück weit transparenter werden.

Das Verwaltungsgericht Berlin hat am Donnerstag einer Klage des Bundesverbands der Pharmazeutischen Industrie (BPI) und von Dr. Albrecht Klöpfer vom Berliner Institut für Gesundheitssystementwicklung stattgegeben.

Demnach muss der GBA die Namen der Mitglieder von drei Unterausschüssen preisgeben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Parteien können Berufung einlegen. (af)

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

EU-Pharma Agenda: Impulse für die Arzneimittelversorgung in Deutschland

Arzneimittelversorgung in Deutschland und der EU: Status und Ausblick

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Änderungen ab Juli

Neue Zuzahlungsbeträge für Heilmittel in der Arztpraxis

Lesetipps
Smartwatch mit einem Herz auf dem Bildschirm

© KN Studio / stock.adobe.com

Pro & Contra

Vorhofflimmern: Sollten alle über 65 Jahre eine Smartwatch tragen?

HSK im Fokus: Der Hauptstadtkongress 2024 findet von 26. bis 28. Juni in Berlin statt.

© Rolf Schulten

Themenseite

Hauptstadtkongress: Unsere Berichte im Überblick