Direkt zum Inhaltsbereich

Urteil

GKV-Beitrag für Kind mindert Steuerlast

Veröffentlicht:

MÜNCHEN. Eltern können mit der Übernahme der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ihres in Ausbildung befindlichen Kindes ihre Steuerlast drücken.

Als Sonderausgaben steuermindernd können sie die Beiträge aber nur geltend machen, wenn sie sie tatsächlich bezahlt haben, entschied jetzt der Bundesfinanzhof.

Im Streitfall befand sich der Sohn der Kläger in einer fünfmonatigen Ausbildung zum Straßenbauer. Der Arbeitgeber zahlte für den Azubi in dieser Zeit 290,51 Euro Beitrag zu GKV und Pflegeversicherung.

Der junge Mann machte den Betrag erfolglos in seiner Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben geltend. Daraufhin versuchten es seine Eltern in ihrer Steuererklärung.

Der BFH entschied, dass unterhaltsverpflichtete Eltern die bei ihrem Kind anfallenden GKV-Beiträge als Sonderausgaben steuermindernd geltend machen können, wenn sie dadurch "wirtschaftlich belastet" waren, also die Beiträge tatsächlich auch bezahlt haben. Ein gewährter Naturalunterhalt, wie im konkreten Fall, reiche nicht aus. (fl)

Az.: X R 25/15

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Depots resilienter aufstellen

Aktienmarkt: Breite Streuung gegen gestörte Lieferketten

Geldtipp-Podcast Pferdchen trifft Fuchs

Was wir aus unseren Fehlern gelernt haben

Geldtipp-Podcast Pferdchen trifft Fuchs

Wie sich nachhaltige Geldanlage verändert hat

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Nicht jede Diarrhoe geht von allein

Akuter Durchfall: Wann mehr als Teefasten nötig ist

„ÄrzteTag“-Podcast

Cannabis-Blüten auf Kassenrezept sind raus – was sind die Alternativen?

Lesetipps
Luftverschmutzung aufgrund von Feuer, gepaart mit Hitzewellen - da leidet nicht nur die Lunge, sondern auch das Herz.

© Kang / stock.adobe.com

Effekte der Klimaerwärmung

Hitze plus Waldbrandrauch erhöhen kardiovaskuläre Mortalität