Garant für die Behandlung in Europa

Gut die Hälfte aller Deutschen verfügte im vergangenen Jahr über eine Europäische Krankenversichertenkarte (EKVK). Europaweit waren bis Ende 2008 über 180 Millionen Bürger im Besitz einer EKVK.

Von Petra Spielberg Veröffentlicht:

Genau 54,7 Prozent der Deutschen waren im Besitz einer EKVK, erkennbar am blauen Design mit den Europa-Sternen. Am weitesten verbreitet sind die Karten in Luxemburg, der Tschechischen Republik, Österreich, Italien und der Schweiz. In Rumänien, Griechenland, Bulgarien, Polen und Lettland kennt man die EKVK bislang kaum.

Die Karte soll gewährleisten, dass gesetzlich Krankenversicherte im europäischen Ausland dieselben medizinischen Leistungen in Anspruch nehmen dürfen wie Inländer (wir berichteten kurz). Dies gilt für Sozialversicherte, wie Studenten, Arbeitssuchende, Freiberufler oder Arbeitnehmer, die bei einem vorübergehenden Aufenthalt im europäischen Ausland krank werden oder sich verletzen.

Deutsche Vertragsärzte sind verpflichtet, Patienten bei Vorlage einer gültigen EKVK auf der Grundlage des Sachleistungsprinzips zu behandeln. Auch bei gesetzlichen Zuzahlungen und der Praxisgebühr sind die ausländischen Versicherten den Mitgliedern einer deutschen Kasse gleichgestellt. Die Abrechnung erfolgt nach den Regeln des Ersatzverfahrens. Zu den Ländern, die die EKVK ausgeben, gehören die 27 EU-Staaten sowie Island, Lichtenstein, Norwegen und die Schweiz. Die seit Juni 2004 schrittweise eingeführte Karte ersetzt den ehemaligen europäischen Auslandskrankenschein E 111.

Zuständig für die Austeilung der Karten sind die örtlichen Krankenkassen. Einige Kostenträger, wie die DAK oder die TK, drucken die EKVK auf die Rückseiten ihrer Krankenversichertenkarten. Andere Kassen verschicken die Karten separat. Die EKVK enthält als persönliche Daten den Vor- und Nachnamen des Karteninhabers, dessen persönliche Kennnummer sowie dessen Geburtsdatum. Medizinische Daten sind auf den Karten bislang nicht vermerkt.

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