Direkt zum Inhaltsbereich

Urteil

„Geänderte Rezeptur“ ist keine Werbung

Veröffentlicht:

MÜNCHEN. Der auf einer Arzneimittelpackung aufgebrachte Hinweis „geänderte Rezeptur“ stellt keine Werbung, sondern sachbezogene Information dar und ist daher zulässig. So urteilte kürzlich das Landgericht München II in einem von der Wettbewerbszentrale angestrengten Verfahren (Az. 2 HK O 513/19).

Nach Ansicht der Wettbewerbszentrale interpretieren Verbraucher den Hinweis im Sinne von „verbesserte Rezeptur“. Das aber sei Werbung, die arzneimittelrechtlich auf der Packung nicht erlaubt ist. Doch das Landgericht sah in dem Hinweis nur eine sachdienliche Information, die Verbraucher dazu animiere, die Gebrauchsinformation zu lesen.

Die Wettbewerbszentrale will die Urteilsgründe nun prüfen und danach entscheiden, ob sie Berufung einlegt. (cw)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Approbationsurkunde aus dem Internet

Falscher Schönheitsarzt muss ins Gefängnis

Oberlandesgericht Köln

Jüngerer Patient – höheres Schmerzensgeld

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Esteban Roman Garcia hat einen modernen OP eingerichtet, mit allen erforderlichen Geräten, um effizientes Arbeiten zu ermöglichen.

© privat

Praxismanagement

Arzt und Unternehmer: Chirurg in Ostwestfalen auf Expansionskurs

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: dem Finanzdienstleister MLP SE, Wiesloch
Logo vom ÄrzteTag extra der Ärzte Zeitung mit dem Porträt des Podcast-Gesprächspartners Reinhard Pfingsten von der apoBank

© apoBank

„ÄrzteTag extra“-Podcast

Wie können Ärztinnen und Ärzte das neue Altersvorsorgedepot für den Ruhestand nutzen, Herr Pfingsten?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Deutscher Apotheker- und Ärztebank (apoBank)
Wissenschaft in Medizin übertragen

© Regeneron

Forschung und Entwicklung

Wissenschaft in Medizin übertragen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Regeneron GmbH, München
Vorteile des Logins

Mit unserem kostenloses Login erhalten Ärztinnen und Ärzte, Medizinstudierende sowie Fachkräfte im Gesundheitswesen vollen Zugriff auf unsere medizinischen und praxisrelevanten Inhalte.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Vom Schmerzgel bis zum Wiegenlied

Zehn Strategien gegen Impfstress

Kasuistik

Lebensgefahr! Tattoo mit schockierenden Folgen

Lesetipps
Bluttest

© NiDerLander / stock.adobe.com

Demenz erkennen

Neuer Ansatz für eine Alzheimer-Diagnostik mittels Bluttests

Eine schwangere Frau hält sich die rechte Bauchseite und telefoniert.

© T Mdlungu/peopleimages.com / Stock.adobe.com

Kasuistik

Schwangere mit akutem Abdomen: Der Blinddarm war es diesmal nicht