TIPP DES TAGES

Gefahr fürs Privatvermögen

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Ärzte sollten regelmäßig ihre Berufshaftpflichtversicherung prüfen. Dabei kommt es vor allem darauf an, dass die Versicherung auch das komplette Leistungsspektrum des Arztes deckt. Tut sie dies nicht, sollte die Haftpflicht eventuell angepasst werden. Denn kommt es einmal zu einem Arzthaftpflichtprozess, bei dem einem Patienten Schmerzensgeld zugesprochen wird, muss der Arzt - ist er nicht ausreichend abgesichert - für den Restbetrag mit seinem Privatvermögen haften. Vor allem die Höhe der Deckungssumme sollte daher nicht zu niedrig gewählt werden.

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