Urteil

Geld zurück wegen unwirksamer Bank-Klausel

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KARLSRUHE. Banken dürfen nicht für ausnahmslos jede Kontobuchung eine Gebühr erheben. Entsprechende Geschäftsklauseln sind unwirksam, urteilte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe.

Denn für fehlerhafte Buchungen dürften keine Gebühren anfallen. Durch solche Klauseln würden Kunden unzulässig benachteiligt.

Der BGH gab einer Klage der Schutzgemeinschaft für Bankkunden gegen eine Raiffeisenbank statt.

Nach Schätzung der Schutzgemeinschaft gibt es bundesweit einige Hundert Banken, die solche unwirksamen Klauseln verwenden.

Als Folge des Karlsruher Urteils können die Kunden dieser Banken sämtliche Buchungsposten-Gebühren der letzten drei Kalenderjahre zurückfordern. (mwo)

Az.: XI ZR 174/13

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