Ex-post-Kosteninformation

Geldanlage wird transparenter

Finanzdienstleister müssen sämtliche Kosten ihrer Investmentprodukte jetzt regelmäßig auch nachträglich offenlegen. Die EU will auf diese Weise den Wettbewerb ankurbeln, von dem sie sich niedrigere Gebühren erhofft. Experten raten, Kündigungen in Betracht zu ziehen.

Von Richard Haimann Veröffentlicht:
Kostenransparenz für Anleger, das sind die Hauptanliegen der MiFID-Richtlinie der EU.

Kostenransparenz für Anleger, das sind die Hauptanliegen der MiFID-Richtlinie der EU.

© Szewczyk / iStock / Thinkstoc

NEU-ISENBURG. 2018 war kein gutes Börsenjahr. Weltweit befanden sich die Aktienmärkte auf Talfahrt. Der deutsche Leitindex Dax fiel um mehr als 18 Prozent. Die tatsächlichen Verluste mancher Anleger waren sogar noch höher, weil sie bei Fonds und ihren Banken laufende Gebühren zahlen mussten. Wie hoch diese waren, erfahren deren Kunden in den kommenden Wochen. Sie erhalten demnächst Schreiben, in denen die Geldinstitute und Fondsgesellschaften detailliert die 2018 angefallenen Kosten ihrer Anlagevehikel ausweisen.

Diese Information werden Banken, Kapitalanlagegesellschaften und Vermögensverwalter ihren Kunden künftig jedes Jahr präsentieren. Die von der EU im Rahmen der Richtlinie 2004/39/EG über Märkte für Finanzinstrumente („MiFID“) neu vorgeschriebene Informationspflicht verschaffe Anlegern die Möglichkeit, zu kontrollieren, ob die vor der Zeichnung eines Fonds von den Beratern angegebenen Kosten tatsächlich auch eingehalten werden, so Uwe Fröhlich, Geschäftsführer der Nuntios Vermögensverwaltung im baden-württembergischen Engelsbrand. „Bei einer deutlichen Abweichung sollten die Anleger hellhörig werden und unbedingt nachfragen, woher die Differenz resultiert.“

Bereits seit Anfang 2018 müssen Berater von Banken, Sparkassen und Vermögensverwaltungen Anlegern vor der Zeichnung eines Fonds die sogenannte Ex-ante-Kosteninformation geben. „Die Institute sind verpflichtet, ihre Kunden über alle Kosten und Nebenkosten im Zusammenhang mit Wertpapierdienstleistungen und dem jeweiligen Finanzinstrument zu informieren“, erläutert Angela Loff, Expertin für Verbraucherschutz bei der Finanzaufsicht BAFin.

Mit dem seit Beginn dieses Jahres nun zusätzlich vorgeschriebenen Ex-post-Kostenblatt können Anleger vergleichen, ob der ursprünglich angegebene Kostenrahmen eingehalten wurde.

Kundenfreundlichere Auflistung

Bislang hätten Fondsgesellschaften die angefallenen Kosten in ihren jährlichen Rechenschaftsberichten aufgeführt, sagt Frank Bock, Sprecher des Bundesverbands Investment und Asset Management (BVI). „Nun erhalten die Kunden die Kostenaufstellung separat in einer einheitlichen Struktur.“

Die EU will mit der neuen Gebührentransparenz dafür sorgen, dass Finanzdienstleister und Fondsgesellschaften ihre Kosten senken. Anleger, die hohe Gebühren zahlen müssen, könnten verleitet werden, zu günstigeren Anbietern zu wechseln. „Das Ex-post-Kostenblatt wird für mehr Wettbewerb sorgen“, ist sich Professor Hartwig Webersinke, Dekan für Wirtschaft und Recht an der Fachhochschule Aschaffenburg, sicher. „Das ist im Sinne der Kunden.“

Je höher die Kosten bei einem Anlageprodukt ausfallen, desto stärker schmälern sie in guten Börsenjahren die Rendite und erhöhen in schlechten die Verluste. Bei den meisten Aktienfonds belaufen sich die Verwaltungskosten pro anno auf 1,5 bis zwei Prozent und mehr des von Anlegern eingezahlten Kapitals. Bei einem Anlagebetrag von 50.000 Euro können sich diese Kosten pro Jahr auf 750 bis 1000 Euro summieren.

Ärger um Performance Fees

Zudem kassieren viele Fonds eine Erfolgsprämie, die sogenannte „Performance Fee“, wenn sie eine höhere Rendite erzielen als ihr Vergleichsindex. Für die in Deutschland aufgelegten Fonds hat die BAFin klare Regeln für diese Prämien erlassen. Danach müssen erst etwaige Verluste aus den vergangenen fünf Jahren verrechnet werden, bevor die im vergangenen Jahr erzielten Gewinne für die Erfolgsgebühr geltend zu machen sind.

Bei Fonds, die im Ausland aufgelegt sind, gilt das nicht. Sie können eine Erfolgsprämie auch dann einstreichen, wenn sie in einem Jahr Verluste eingefahren – sofern diese Verluste geringer waren als die des Vergleichsindexes. „Eine Garantie auf positive Rendite gibt es nicht“, sagt Nuntios-Geschäftsführer Fröhlich.

Da Fondsgesellschaften und Vermögensverwalter eine Dienstleistung erbringen, hätten sie auch in schlechten Börsenjahren ein Anrecht auf Bezahlung. Allerdings sollten die Kosten im Rahmen bleiben. Fröhlich: „Eine Vergütung von maximal einem Prozent ist angemessen.“

Günstiger als mit aktiv gemanagten Fonds fahren Anleger mit Fonds, die passiv einen Index wie den Dax nachbilden. Deshalb fallen nur sehr geringe jährliche Verwaltungsgebühren von maximal 0,4 Prozent des Anlagebetrags an. Da Anteile ausschließlich über die Börse gehandelt werden, entfällt zudem der Ausgabeaufschlag von bis zu fünf Prozent, den Banken bei aktiv gemanagten Fonds als Provision einstreichen.

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