Gelenkpunktion: Auch kleine Nebenleistungen bringen Punkte
Auch bei kleinen Tätigkeiten "im Vorbeigehen" sollte man auf eine korrekte Abrechnung nicht verzichten. Immer wieder gibt es aber beispielsweise Unstimmigkeiten darüber, welche Leistungen in der Abrechnung nach GOÄ neben den Gelenkpunktionen (Nrn. 300 bis 302) abrechenbar sind.