Vorwurf gefährliche Körperverletzung
Genitalverstümmelung der Ehefrau? Prozess gegen Gynäkologen gestartet
Wenn die Traumreise zum Alptraum wird: Eine Frau aus Niedersachsen soll auf ihrer Hochzeitstour in Dubai Opfer von Genitalverstümmelung geworden sein. Ihr Mann, ein Frauenarzt, steht deshalb vor Gericht.
Veröffentlicht:Braunschweig/Dubai. Was geschah auf der Hochzeitsreise in einem Hotelzimmer in Dubai? Einem Frauenarzt aus Niedersachsen wird vorgeworfen, während der Reise seine Ehefrau mit einer Schere verstümmelt zu haben. Mehr als vier Jahre nach der mutmaßlichen Tat und zwei Jahre nach der Anklage beginnt am Montag am Landgericht Braunschweig der Prozess gegen den 54-Jährigen.
Im April 2019 wollte der Mediziner laut Anklage mit seiner Braut Geschlechtsverkehr haben. Weil das nicht gelungen sei, habe er mit einer Schere ein Stück des Jungfernhäutchens entfernt. Der Gynäkologe soll den Eingriff ohne jegliche Betäubung vorgenommen haben. Laut Anklage erlitt die Frau starke Schmerzen und verlor viel Blut.
Scheidung angedroht
Die damals 31-Jährige ließ die Tat aus Angst vor einer angedrohten Scheidung und einer damit verbundenen kulturellen Ächtung über sich ergehen, wie die Staatsanwaltschaft kurz nach Bekanntwerden des Falls mitgeteilt hatte. Beide Ehepartner sind demnach Deutsche mit Migrationshintergrund.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mediziner Verstümmelung weiblicher Genitalien und gefährliche Körperverletzung vor. Das Gericht gab vor Verhandlungsbeginn den Hinweis, dass die Strafkammer in ihrer aktuellen Besetzung zwar einen hinreichenden Tatverdacht in Bezug zur gefährlichen Körperverletzung sieht, aber nicht mehr zur vorgeworfenen Genitalverstümmelung.
Zum Zeitpunkt des Bekanntwerdens des Falls vor zwei Jahren machte der Mediziner laut Staatsanwaltschaft von seinem Schweigerecht Gebrauch. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung. Nach damaligen Informationen der Staatsanwaltschaft arbeitete der Mann weiter in seinem Job.
Urteil ist für Ende November geplant
Zuständig für eine mögliche Entscheidung zum Widerruf der ärztlichen Berufserlaubnis wäre der Niedersächsische Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA). Eine Sprecherin dieser Behörde bestätige damals, dass ein solcher Fall dort bekannt sei. In der Regel werde aber der Ausgang eines Strafverfahrens zunächst abgewartet.
Abhängig davon wie der Fall juristisch bewertet wird, drohen dem Mediziner bis zu zehn Jahren Haft wegen gefährlicher Körperverletzung. Für die Verstümmelung weiblicher Genitalien sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr vor. Für den Prozess sind sechs Verhandlungstage geplant. Ein Urteil könnte Ende November fallen. (dpa)